19/08/2026
Deepfakes: Ab August 2026 gelten neue Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte
Täuschend echte Videos, virtuelle Influencer oder Bilder von Ereignissen, die nie stattgefunden haben: Deepfakes entwickeln sich rasant zu einem festen Bestandteil der digitalen Welt. Während Unternehmen die Technologie zunehmend für Marketing, Schulungen und Social-Media-Kampagnen nutzen, wächst zugleich die Gefahr von Desinformation und Manipulation. Mit dem europäischen AI Act gelten deshalb ab dem 2. August 2026 neue Regeln für den Umgang mit KI-generierten Inhalten.
Wann gilt ein KI-Inhalt als Deepfake?
Nach der europäischen KI-Verordnung handelt es sich um einen Deepfake, wenn ein durch Künstliche Intelligenz erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt echten oder realistisch möglichen Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähnelt und von Nutzern fälschlicherweise für echt gehalten werden kann.
Entscheidend ist dabei nicht, ob das dargestellte Motiv tatsächlich existiert. Auch eine vollständig künstlich erzeugte Person kann als Deepfake gelten, wenn sie wie ein realer Mensch wirkt. So können etwa fotorealistische KI-Influencer, die Produkte auf Social-Media-Plattformen bewerben, unter die Definition fallen.
Die EU-Kommission hat in ihren Leitlinien betont, dass Deepfakes erhebliche Risiken bergen können. Dazu zählen insbesondere Desinformation, Betrug, Identitätsdiebstahl und die gezielte Beeinflussung von Menschen durch täuschend echt wirkende Inhalte.
Realistisch oder offensichtlich erfunden?
Für die Einordnung als Deepfake spielt vor allem die Glaubwürdigkeit des Inhalts eine entscheidende Rolle. Ein KI-generiertes Bild, das den Berliner Alexanderplatz unter Wasser zeigt, könnte von vielen Betrachtern als reales Ereignis wahrgenommen werden und somit Desinformation verbreiten. Ebenso könnte ein manipuliertes Video den Eindruck erwecken, ein neues Smartphone-Modell explodiere während des Ladevorgangs. Solche Inhalte können nicht nur Verbraucher verunsichern, sondern auch Unternehmen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zufügen.
Anders verhält es sich bei offensichtlich unrealistischen Darstellungen. Nach den EU-Leitlinien gelten beispielsweise fliegende Menschen, Drachen oder Elefanten am Steuer eines Autos nicht als Deepfakes, da Zuschauer solche Szenen nicht ernsthaft für authentisch halten würden.
Kennzeichnung wird zur Pflicht
Ab dem 2. August 2026 müssen Deepfakes grundsätzlich klar und deutlich gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung soll für Nutzer unmittelbar sichtbar sein und darf nicht versteckt werden.
Ein Hinweis in den Metadaten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer unauffälligen Fußzeile genügt nicht. Stattdessen empfehlen Experten eindeutige Formulierungen wie:
„KI-generiert“
„Dieser Inhalt wurde mit KI generiert.“
„Dieser Inhalt wurde mit KI generiert oder manipuliert.“
Bei Bildern und Videos sollte die Kennzeichnung möglichst direkt am Inhalt erfolgen. Für Videos empfiehlt sich ein sichtbarer Hinweis zu Beginn oder sogar während der gesamten Laufzeit. Ziel ist es, dass Nutzer jederzeit erkennen können, dass es sich nicht um authentisches Material handelt.
Ausnahmen von der Regel
Nicht jeder Einsatz von KI löst automatisch eine Kennzeichnungspflicht aus. Reine Bildoptimierungen, etwa Lichtkorrekturen, Farbverbesserungen, Hintergrunderweiterungen oder die Reduzierung von Bildrauschen, gelten in der Regel nicht als Deepfakes. Auch klassische Retuschen verändern zwar Inhalte, schaffen aber meist keine neue, täuschend echte Realität.
Darüber hinaus sieht die KI-Verordnung Ausnahmen für bestimmte kreative und künstlerische Zwecke vor. In Filmen, satirischen Beiträgen oder fiktionalen Werken kann die Kennzeichnung so erfolgen, dass der Charakter des Werkes nicht beeinträchtigt wird. In Spielfilmen genügt daher häufig ein Hinweis im Vor- oder Abspann.
Besondere Risiken für Unternehmen
Für Unternehmen endet die Verantwortung jedoch nicht bei der Kennzeichnung. Wer Deepfakes für Werbung oder Social Media einsetzt, muss zusätzlich Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte beachten. Werden beispielsweise bekannte Personen, geschützte Produkte oder Unternehmensmarken ohne Zustimmung in KI-generierten Inhalten verwendet, drohen rechtliche Konsequenzen.
Auch das Wettbewerbsrecht spielt eine wichtige Rolle. Werden Verbraucher durch täuschend echte KI-Inhalte in die Irre geführt, kann dies als irreführende Werbung bewertet werden. Zudem verlangen viele Social-Media-Plattformen bereits heute eine Kennzeichnung von KI-generierten Beiträgen. Verstöße können zu Reichweitenbeschränkungen oder sogar zur Entfernung von Inhalten führen.
Transparenz wird zum Standard
Mit den neuen Vorgaben verfolgt die Europäische Union das Ziel, Vertrauen in digitale Inhalte zu stärken und den Missbrauch von KI-Technologien einzudämmen. Für Unternehmen, Agenturen und Content-Ersteller bedeutet dies, dass sie ihre Prozesse rechtzeitig überprüfen und anpassen müssen.
Die wichtigste Faustregel lautet dabei: Wenn ein KI-generierter Inhalt realistisch wirkt und von Nutzern für echt gehalten werden könnte, sollte er transparent gekennzeichnet werden. Im Zweifel ist eine freiwillige Kennzeichnung der sicherere Weg. So lassen sich rechtliche Risiken minimieren und das Vertrauen der Nutzer langfristig stärken.