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Haufe Steuerberatung Setzen Sie mit Haufe den Grundstein für Ihre Kanzlei der Zukunft, lassen Sie sich auf neue Wege ein und freuen Sie sich auf unentdeckte Chancen.

Sich in einer Phase extremer Belastung kennenlernen, schweißt zusammen. Für Lena Siemen-Thiesfeld und Katharina Franck f...
22/10/2026

Sich in einer Phase extremer Belastung kennenlernen, schweißt zusammen. Für Lena Siemen-Thiesfeld und Katharina Franck führte genau das, die gemeinsame Examensvorbereitungszeit, direkt in die Selbstständigkeit.

Was als Kennenlernen in der Examensvorbereitungszeit begann, wurde zur Grundlage einer gemeinsamen Kanzleigründung als Vierer-Gespann, inklusive ihrer beiden ehemaligen Chefs. Alle bringen dabei ihre eigenen Stärken ein. Doch der Start war nicht ohne Herausforderungen. Als frisch examinierte Frauen mussten sie bei Mandanten echte Überzeugungsarbeit leisten und hörten mehr als einmal: „Sie sind aber jung." Ihre Antwort: aktuelles Wissen, Lernbereitschaft und ein klares Selbstverständnis.

Ihr gemeinsames Credo bringt es auf den Punkt: „Den perfekten Zeitpunkt gibt es nicht. Irgendwann muss man ihn einfach wagen."

👉 Wie die beiden ihren Alltag organisieren, Meinungsverschiedenheiten lösen und was sie anderen Gründerinnen raten, lesen Sie im vollständigen Interview: https://tinyurl.com/9j4rv26c

Wer Corona-Hilfen zurückzahlen muss, will den Aufwand möglichst früh steuerlich geltend machen. ⚖️ Das Hessische FG hat ...
21/10/2026

Wer Corona-Hilfen zurückzahlen muss, will den Aufwand möglichst früh steuerlich geltend machen.
⚖️ Das Hessische FG hat eine Rückstellung zum Stichtag einer Betriebsaufgabe in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt. Aus der Begründung lässt sich aber ableiten, ab wann eine Rückstellung in Betracht kommt. Das Gericht knüpft an zwei Zeitpunkte an:

1️⃣ Der erste ist die Einreichung der Schlussabrechnung. Ab dann kennt die Bewilligungsstelle die anspruchsbegründenden Umstände. Das Gericht sagt ausdrücklich, die Verpflichtung entstehe mit Erstellung und Einreichung der Schlussabrechnung. Weist sie eine Überzahlung aus, muss der Unternehmer nach dieser Argumentation zu den folgenden Bilanzstichtagen ernsthaft mit einer Rückforderung rechnen.
2️⃣ Der zweite ist der Erlass des Rückforderungsbescheides. Damit ist die Verpflichtung durch Verfügung der zuständigen Behörde konkretisiert, Inhalt und Höhe stehen fest. Das ist die Form der Konkretisierung, die der BFH für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen verlangt.

Nach Auffassung der Rechtsanwälte Dennis Hillemann und Tanja Ehls ändert auch eine Klage gegen den Rückforderungsbescheid nichts an der Konkretisierung der Verpflichtung. Ob dann eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden ist, hängt von den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs ab.
Mehr dazu lesen Sie hier: https://tinyurl.com/47w6whn8

Das FG Hessen hat geurteilt, unter welchen Voraussetzung eine Rückstellung für die Rückforderung von Corona-Hilfen in Betracht kommt.

20/10/2026

„Am Anfang hat sich selbst digitale Buchhaltung wie ein Fehler angefühlt."

In der aktuellen Folge von Verhör(t) spricht Moderator Florian D. Weber mit Andreas Bach, Steuerberater und Kanzleiinhaber, über die Frage, was Digitalisierung in der Praxis wirklich bedeutet.

Andreas Bach erzählt, wie er seine Kanzlei seit 2018 Schritt für Schritt transformiert hat. Von automatisierten Buchhaltungsprozessen bis hin zu mehr als 30 Mitarbeitenden teilweise im Remote-Betrieb. Sein Fazit: Wer dranbleibt, auch wenn Veränderungen zunächst mehr Arbeit machen, gewinnt am Ende mehr Raum für das, was Steuerberatung eigentlich ausmacht. Den persönlichen Kontakt.

🎧 Jetzt reinhören: https://tinyurl.com/uheh94k5

📅 Der 15.10. entwickelt sich zum festen Termin für wichtige BMF-Schreiben zur E‑Rechnung. Nach den Verwaltungsanweisunge...
19/10/2026

📅 Der 15.10. entwickelt sich zum festen Termin für wichtige BMF-Schreiben zur E‑Rechnung. Nach den Verwaltungsanweisungen aus den Jahren 2024 und 2025 hat die Finanzverwaltung auch 2026 an diesem Datum ein weiteres Schreiben veröffentlicht.
Nachdem zuvor bereits Einzelinformationen an Verbände und Einrichtungen ergangen waren, hat die Finanzverwaltung nun die wesentlichen Punkte dieser nicht amtlich veröffentlichten Schreiben zusammengefasst und weitergehende Festlegungen getroffen. An mehreren Stellen wird der UStAE entsprechend angepasst.

Prof. Rolf-R. Radeisen hat die neue Verwaltungsanweisung bereits genau unter die Lupe genommen und in seinem Beitrag insbesondere folgende Aspekte beleuchtet:

✔️ Anzahlungs-, Vorauszahlungs- oder Abschlagsrechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer,
✔️Kenntnis über die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers,
Rechnungspflichtangaben im strukturierten Teil der E-Rechnung,
✔️E-Rechnungen über Bauleistungen,
✔️Angaben zu Rabattvereinbarungen,
✔️Vorübergehende Nichtbeanstandungsregelung für Bruttopreisrechnungen,
✔️Berichtigung von Rechnungen,
✔️Validierung und Fehlerhinweise,
✔️E-Rechnung und öffentliche Verwaltung.

🚨 Radeisen weist auch darauf hin, dass für die praktische Umsetzung zu beachten ist, dass auch Personen, die vielleicht der Meinung sind, dass sie gar nichts mit der Umsatzsteuer zu tun haben, sich mit den Fragen zur E-Rechnung beschäftigen müssen. Dies gelte beispielsweise für Vermieter, die ausschließlich steuerfreie Wohnraumvermietungen ausführen: Auch sie müssen sich auf der Leistungseingangsseite mit der E‑Rechnung befassen.
Den gesamten Beitrag lesen Sie hier: https://tinyurl.com/282vzcut

Die Finanzverwaltung hat zu weiteren Praxisfragen zur Umsetzung der E-Rechnung in einem BMF-Schreiben Stellung genommen.

16/10/2026

Wie gelingt Fortbildung im Kanzleialltag, wenn zwischen Fristen, Mandantenanfragen und Jahresabschlüssen kaum Zeit bleibt?

Fachjournalist Karsten Zunke hat darüber mit zwei Experten gesprochen, Christian Michel, Referatsleiter Recht und Berufsrecht beim Deutschen Steuerberaterverband und Ken Keiper, Steuerberater bei der Beratungsplattform Novist®.

Ihre gemeinsame Botschaft: E-Learning ist kein Großprojekt. Es ist eine Frage der Gewohnheit.
Was das konkret bedeutet und wie Kanzleien Schritt für Schritt eine digitale Lernkultur aufbauen, lesen Sie hier: https://tinyurl.com/bdzaa4mp

🏢 Wer eine Immobilie zur Vermietung oder für den Betrieb kauft, kann steuerlich nur den Gebäudeanteil abschreiben. Ob da...
14/10/2026

🏢 Wer eine Immobilie zur Vermietung oder für den Betrieb kauft, kann steuerlich nur den Gebäudeanteil abschreiben. Ob das 60 % oder 75 % des Kaufpreises sind, entscheidet über Jahrzehnte über die AfA und ist ein Dauerbrenner im Streit mit dem Finanzamt.

💡Im Jahressteuergesetz 2026 soll die Kaufpreisaufteilung erstmals gesetzlich geregelt werden. Der geplante neue § 6f EStG schreibt im Kern die BFH-Rechtsprechung fest, wertet aber die Arbeitshilfe der Finanzverwaltung auf und erschwert den Gegenbeweis spürbar.

🔍Steuerberater Florian Mack erläutert in seinem Beitrag die neue Regelung und gibt Praxishinweise für die Beratung. Sein Fazit: Die Vorschrift schafft Rechtsklarheit, wo der BFH längst Klarheit geschaffen hat – und verschiebt Gewichte dort, wo es wehtut: beim Gegenbeweis gegen die Arbeitshilfe. Denn gegen das Ergebnis hilft künftig nur ein qualifiziertes Gutachten. Die Kaufpreisaufteilung gehört damit aus seiner Sicht noch konsequenter in die Vorbereitung des Kaufvertrags statt in ein späteres Einspruchsverfahren. Mehr dazu: https://tinyurl.com/35dznw69

Im Jahressteuergesetz 2026 soll die Kaufpreisaufteilung erstmals gesetzlich geregelt werden.

💡 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG wird die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbstständig ausgeübt, wenn ei...
12/10/2026

💡 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG wird die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbstständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft).

⚖️ Der BFH entschied im Jahr 2023, dass eine finanzielle Eingliederung auch dann vorliegt, wenn die erforderliche Willensdurchsetzung dadurch gesichert ist, dass der Gesellschafter zwar nicht über die erforderliche Stimmrechtsmehrheit verfügt, aber eine Mehrheitsbeteiligung am Kapital der Organgesellschaft hält und er den einzigen Geschäftsführer der Organgesellschaft stellt.

🚨 Nun hatte sich der BFH mit den Auswirkungen dieser Rechtsprechungsänderung zu befassen. In dem zu entscheidenden Fall waren die Voraussetzungen einer Organschaft erst infolge der geänderten Rechtsprechung erfüllt. Der BFH stellte klar, dass die Aufhebung einer gegenüber der Organgesellschaft ergangenen Steuerfestsetzung voraussetzt, dass der Organträger die Änderung der gegen ihn ergangenen und noch änderungsfähigen Steuerfestsetzung beantragt. Die gesamte Kommentierung lesen Sie hier: https://tinyurl.com/kemcksnk

Finanzielle Eingliederung im Falle einer Mehrheitsbeteiligung ohne Stimmrechtsmehrheit

07/10/2026

🤔 „Dafür haben wir keine Zeit." – Einwand oder Ausrede?

In der aktuellen Folge von Verhör(t) spricht Moderator Florian D. Weber mit Christian Bredlow, Gründer von Digital Mindset GmbH, über die Frage, was Kanzleien beim digitalen Wandel wirklich bremst.

Christian Bredlow erzählt, wie er KI selbst als Assistenz in seinen Alltag integriert hat: Wiederkehrende Aufgaben gibt er ab, Kreativität und Urteil behält er. Sein Fazit für Kanzleien: Mitarbeitende brauchen Zeit zum Lernen und Führungskräfte müssen vorangehen, statt Verantwortung an die technikaffinen Kolleginnen und Kollegen weiterzureichen.

Am Ende der Folge gibt es außerdem noch einen Schnelltest. Florian D. Weber legt die Sätze vor, die Veränderung in Kanzleien am häufigsten ausbremsen. Christian Bredlow entscheidet: Einwand oder Ausrede?

🎧 Jetzt reinhören: https://tinyurl.com/4tkr6rde

Der erste Tag des 49. Deutschen Steuerberatertags in Bonn neigt sich langsam dem Ende zu.Ein besonderes Highlight: Torst...
05/10/2026

Der erste Tag des 49. Deutschen Steuerberatertags in Bonn neigt sich langsam dem Ende zu.
Ein besonderes Highlight: Torsten Lüth, Präsident des Bundessteuerberaterverbandes, besuchte unseren Stand und ließ sich gemeinsam mit unseren Kollegen Andreas Dersch und Dirk Paul Heimann von unserem KI-Sketchbot in eine Zeichnung verwandeln.
Das Original und die KI-Version sehen Sie hier – was meinen Sie, trifft es die drei? 👇

🎨 Unser KI-Sketchbot ist dieses Jahr nämlich etwas vielseitiger geworden: Laden Sie ein eigenes Foto von Ihrem Smartphone hoch, ganz egal ob ein Bild mit Ernennungsurkunde, Familienfoto oder Haustierbild, der KI-Sketchbot verwandelt es in eine Karikatur. Kommen Sie vorbei und probieren Sie es aus!

🤖 Passend dazu, haben wir außerdem gleich zwei KI-Lösungen für Ihre Steuerkanzlei dabei: Mit der neuen Funktion Dokumenten-Upload im CoPilot Tax können Sie einfach und schnell Ihre eigenen Dokumente im CoPilot Tax hochladen, analysieren lassen und intelligent nutzen. Und mit der Haufe CoPilot Schnittstelle lässt sich der CoPilot Tax flexibel in die bestehende KI- und Softwarelandschaft Ihrer Kanzlei integrieren, inklusive Quellenverzeichnis und ohne Medienbrüche.

Morgen sind wir wieder für Sie da. Kommen Sie vorbei – Stand 24.1, Foyer Eingangsebene.

Guten Morgen aus Bonn! Der Stand steht, das Team ist bereit und der Deutsche Steuerberatertag ist soeben mit der Eröffnu...
05/10/2026

Guten Morgen aus Bonn!

Der Stand steht, das Team ist bereit und der Deutsche Steuerberatertag ist soeben mit der Eröffnungsrede von Torsten Lüth, Präsident des Steuerberaterverbands gestartet.
Wir freuen uns auf zwei tolle Tage mit spannenden Fachvorträgen und einem schönen Rahmenprogramm!

🤝 Besuchen Sie uns in der Fachausstellung an Stand 24.1 im Foyer und entdecken Sie unsere innovativen Lösungen für Ihre Kanzlei. Lassen Sie uns gemeinsam darüber sprechen, wie wir als Partner Ihren Weg in eine erfolgreiche Kanzleizukunft begleiten können.


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