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24/01/2024

Mal etwas zum Nachdenken. Jedenfalls für die, die das noch können:

Heute vor 94 Jahren zieht die AFD in den säschsischen Landtag ein und ist damit erstmals in der Regierung eines deutschen Bundeslandes vertreten.Von einer Randpartei zur stärksten Kraft im Bundestag. Wie gelingt ihr dieser rasante Aufstieg innerhalb weniger Jahre? Verschiedene Faktoren begünstigen ihn: Die Bundesrepublik Deutschland steckt Anfang der 2020er-Jahre in der Krise. Die wirtschaftliche Lage verschlechtert sich, die Arbeitslosigkeit steigt. Viele trauen den moderaten Regierungsparteien nicht mehr zu, der Situation Herr zu werden. Die AFD nutzt die Unsicherheit geschickt in ihrer Propaganda. Viele wenden sich radikaleren Parteien zu. Mit Tino Chrupalla steht ein charismatischer Redner an der Spitze der AFD. Er verspricht einfache Lösungen und arbeitet mit Schuldzuweisungen. Mit der Remigrationsabteilung (RA) hat die AFD dazu eine gewaltbereite Schlägertruppe, die politische Gegner einschüchtert und auf den Straßen terrorisiert. Die Partei kann vor allem junge Männer gewinnen und bisherige Nichtwähler mobilisieren. Am 30. Januar 2035 wird Chrupalla schließlich zum Bundeskanzler. Chrupallas Regierung beginnt direkt damit, die demokratischen Strukturen der Republik Schritt für Schritt außer Kraft zu setzen. Die letzte Bundestagswahl im Mai 2035 ist nicht mehr frei. Unzählige Parteigegner der AFD werden verhaftet oder müssen ins Ausland fliehen. Trotzdem verpasst die AFD die absolute Mehrheit. Die Demokratie rettet das nicht mehr. Deutschland wird zur Diktatur, die in den dritten Weltkrieg führt.

Das OVG Lüneburg hat nun die Verordnung der Landesregierung zu 2G für unzulässig erklärt. Damit können auch wir wieder u...
17/12/2021

Das OVG Lüneburg hat nun die Verordnung der Landesregierung zu 2G für unzulässig erklärt. Damit können auch wir wieder unsere Türen öffnen. Ab sofort also bitten wir lediglich noch um das Tragen einer Maske (möglichst FFP2), wenn ihr zu uns in den Laden kommen wollt.
Wer nähere Informationen zu aktuellen Corona-Vorgaben möchte, kann gerne hier lesen https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Nach-2G-Urteil-Diese-Corona-Regeln-sind-jetzt-aktuell,corona9538.html
Viel geschrieben steht auch hier ;-) https://www.niedersachsen.de/Coronavirus

Hier finden Sie die geltenden Vorschriften der Landesregierung zu den Corona-Maßnahmen: die aktuelle Corona-Verordnung (gültig ab 14.12.2021) mit erläuternden Grafiken, den Bußgeldkatalog sowie relevante Bundesvorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. mehr

Ab dem 13.12.2021 gilt auch für uns die 2G-Regel. Da wir keinen Mitarbeiter ausschließlich mit der Aufgabe der Kontrolle...
15/12/2021

Ab dem 13.12.2021 gilt auch für uns die 2G-Regel. Da wir keinen Mitarbeiter ausschließlich mit der Aufgabe der Kontrolle abstellen können, bleibt unsere Tür daher bis auf weiteres geschlossen.
Wir bitten euch, liebe Kunden, um telefonische Ankündigung oder zu klopfen. Gerne auch an der rückseitigen Tür. Bei entsprechendem Nachweis der 2G-Regel lassen wir euch mit Maske gerne ein.

Letztendlich also die Rückkehr zu einer Form des allseits beliebten Call&Collect.

In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass unser Geschäft komplett geschlossen bleibt in der Zeit vom 24.12.2021 bis zum 02.01.2022. Während dieser Zeit können Sie unseren Notdienst (50% Aufschlag zu unseren Standard-Stundensätzen!) unter der Rufnummer +49 5942 9899014 erreichen.

Ab sofort gilt auch bei uns die 3G-Regel.Bitte beachtet diese, wenn ihr unsere Räumlichkeiten betreten wollt.
24/11/2021

Ab sofort gilt auch bei uns die 3G-Regel.
Bitte beachtet diese, wenn ihr unsere Räumlichkeiten betreten wollt.

27/06/2020

Unser Ladengeschäft ist zur Zeit geschlossen. Nach jetzigem Stand planen wir am 01.08.2020 wieder zu öffnen.
Bitte nehmt bis dahin per Telefon (AB!) oder besser per Mail an [email protected] Kontakt mit uns auf. Auf gut Glück könnt ihr auch an der Rückseite des Gebäudes bei unserer Werkstatt klopfen.
An dieser Stelle noch der Hinweis, dass wir nicht mehr als Vertriebspartner von Grafschafter Breitband tätig sind.

Nach erneuter Prüfung wurde 68 weiteren Haushalten in der Niedergrafschaft die Berechtigung erteilt, einen kostenlosen G...
14/05/2019

Nach erneuter Prüfung wurde 68 weiteren Haushalten in der Niedergrafschaft die Berechtigung erteilt, einen kostenlosen Glasfaserhausanschluss zu beantragen.
Die Frist für den Antrag läuft allerdings schon am 31.05.2019 ab. Danach müsste für einen solchen Anschluss ein Eigenanteil von 5.000 bis 7.000 Euro aufgebracht werden.
Alle in Frage kommenden Haushalte wurden schon angeschrieben. Anträge können auch bei uns als Vertriebspartner eingereicht werden.
Weitere Fragen zum Glasfaseranschluss werden auch unter www.grafschafter-breitband.de beantwortet.

Die Tiefbau Maßnahmen schreiten voran und eine Vielzahl von Hausanchlüssen ist bereits fertiggestellt. Die ersten Kunden können in wenigen Wochen angeschlossen werden. 

04/01/2019

Am 14.01.2020 endet der erweiterte Support von Windows 7. Das heißt, ab diesem Datum wird es keine Sicherheitsupdates mehr geben von Microsoft für Windows 7.
Erkundigt euch schon jetzt über mögliche Alternativen. Ein neuer PC hat nicht nur das aktuellste Betriebssystem, häufig ist er auch deutlich schneller.
Bei uns werdet ihr kompetent beraten.

Das aktuelle Telemediengesetz zur "WLAN-Störerhaftung". Die beiden entscheidenden Paragrafen hierzu. Den gesamten Gesetz...
13/12/2017

Das aktuelle Telemediengesetz zur "WLAN-Störerhaftung". Die beiden entscheidenden Paragrafen hierzu. Den gesamten Gesetzestext findet ihr unter http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/

Telemediengesetz (TMG)
§ 7 Allgemeine Grundsätze

(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
(3) Verpflichtungen zur Entfernung von Informationen oder zur Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Anordnungen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.
(4) Wurde ein Telemediendienst von einem Nutzer in Anspruch genommen, um das Recht am geistigen Eigentum eines anderen zu verletzen und besteht für den Inhaber dieses Rechts keine andere Möglichkeit, der Verletzung seines Rechts abzuhelfen, so kann der Inhaber des Rechts von dem betroffenen Diensteanbieter nach § 8 Absatz 3 die Sperrung der Nutzung von Informationen verlangen, um die Wiederholung der Rechtsverletzung zu verhindern. Die Sperrung muss zumutbar und verhältnismäßig sein. Ein Anspruch gegen den Diensteanbieter auf Erstattung der vor- und außergerichtlichen Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruchs nach Satz 1 besteht außer in den Fällen des § 8 Absatz 1 Satz 3 nicht.

Telemediengesetz (TMG)
§ 8 Durchleitung von Informationen

(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie
1.
die Übermittlung nicht veranlasst,
2.
den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
3.
die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.
Sofern diese Diensteanbieter nicht verantwortlich sind, können sie insbesondere nicht wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Schadensersatz oder Beseitigung oder Unterlassung einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden; dasselbe gilt hinsichtlich aller Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche. Die Sätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.
(2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 und die Vermittlung des Zugangs zu ihnen umfasst auch die automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser Informationen, soweit dies nur zur Durchführung der Übermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und die Informationen nicht länger gespeichert werden, als für die Übermittlung üblicherweise erforderlich ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.
(4) Diensteanbieter nach § 8 Absatz 3 dürfen von einer Behörde nicht verpflichtet werden,
1.
vor Gewährung des Zugangs
a)
die persönlichen Daten von Nutzern zu erheben und zu speichern (Registrierung) oder
b)
die Eingabe eines Passworts zu verlangen oder
2.
das Anbieten des Dienstes dauerhaft einzustellen.
Davon unberührt bleibt, wenn ein Diensteanbieter auf freiwilliger Basis die Nutzer identifiziert, eine Passworteingabe verlangt oder andere freiwillige Maßnahmen ergreift.

09/11/2017

Schon mal über SmartHome nachgedacht? Keine Ahnung, was das ist? Weihnachtsbeleuchtung von Hand einschalten nervt aber schon seit Jahren? Die Bedienungsanleitung der analogen Zeitschaltuhr ist wie jedes Jahr verschollen?
Mit einer Fritz!Box 7490 lassen sich elektrische Verbraucher ganz einfach über einen Zeitplan schalten. Ein teurer zusätzlicher Controller für SmartHome wird nicht benötigt.
Ebenso ist eine Steuerung von Heizkörperthermostaten möglich.
Wir unterstützen gerne bei Installation und Konfiguration.

Adresse

Wilsumer Straße 7c
Uelsen
49843

Öffnungszeiten

Montag 09:30 - 14:00
Dienstag 09:30 - 14:00
Mittwoch 09:30 - 14:00
Donnerstag 09:30 - 17:30
Freitag 09:30 - 17:30

Telefon

+4959429899015

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