11/06/2021
HOW TO: Wie führe ich eine Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO durch? 🤓
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Die DSGVO enthält in Art. 35 Abs. 7 nur Mindestanforderungen an den Inhalt einer DSFA, auszugsweise:
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Eine systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung.
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Eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge bezogen auf den Zweck. 👍
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Eine Bewertung der Risiken der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.
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Die zur Risikobewältigung geplanten Abhilfemaßnahmen, inkl. Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren, durch die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und der Nachweis dafür erbracht werden soll, dass die Bestimmungen dieser Verordnung eingehalten werden.
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Der Datenschutzbeauftragte sollte bei der Durchführung einer DSFA immer hinzugezogen werden.
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Ist dein Unternehmen aufgrund eurer Verarbeitungstätigkeiten angehalten eine DSFA durchzuführen, ergibt sich daraus automatisch die Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten.
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Unsere kleinen Hilfestellungen haben dir noch keinen Durchblick verschafft? Kein Problem, wenn du Unterstützung bei der Erstellung einer DSFA oder Hilfe für deinen Datenschutzbeauftragten benötigst, melde dich bei uns!
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