10/08/2023
Ist Kaltakquise am Telefon verboten? 🤔 Gibt es Unterschiede bei B2B und B2C? 3 Faktoren, die Sie bei der Kaltakquise beachten müssen, um rechtssicher zu arbeiten. 🤓
💼 /// 🕶️ Unterschiede zwischen B2C und B2B
🕶️ B2C: Damit Kaltakquise bei Privatpersonen rechtlich erlaubt ist, muss sie von dem potenziellen Kunden genehmigt werden. Ohne ausdrückliche Genehmigung ist Telefonmarketing verboten. Das betrifft übrigens nicht nur die Kontaktaufnahme per Telefon, sondern auch den Erstkontakt per Mail, Fax, WhatsApp oder SMS.
💼 B2B: Etwas anders sieht es aus, wenn es sich bei dem Kunden um Gewerbetreibende im Bereich Business-to-Business (B2B) handelt: Hier reicht eine mutmaßliche Einwilligung seitens des Kunden aus.
💡 Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs liegt eine mutmaßliche Einwilligung dann vor, wenn der Angerufene mutmaßlich zum aktuellen Zeitpunkt auch mit der Kontaktaufnahme per Telefon einverstanden ist.
Darüber hinaus muss das Produkt oder die Dienstleistung, die vom Anrufer beworben wird, für den Kunden mutmaßlich von Interesse sein.
Einfach gesagt: Das Produkt oder die Dienstleistung muss dem Geschäftszweck des Kunden dienen.
💬 Kaltakquise legal und sicher betreiben
Wer Kaltakquise rechtssicher zur Neukundengewinnung betreiben möchte, muss dafür einige Vorschriften und Regelungen beachten.
Die Einhaltung der DSGVO gehört ebenso dazu wie die Berücksichtigung des UWG.
Denn bei der Kaltakquise werden nicht nur neue Kunden gewonnen, sondern auch personenbezogene Daten erhoben, die dem Datenschutz unterliegen.
Der potentielle Kunde muss die Kaltakquise ausdrücklich erlauben. Das gilt nicht nur für die telefonische, sondern auch für die Kaltakquise per E-Mail, Fax, WhatsApp und SMS.
Selbiges gilt bei B2B-Akquise, hier reicht jedoch die mutmaßliche Einwilligung. Eine ausdrückliche Genehmigung erhalten Sie am einfachsten mittels eines Opt-in, zum Beispiel, wenn Kunden und Interessierte sich für einen Newsletter anmelden.