01/09/2026
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Ein Wortungetüm, bei dem im HR-Alltag ehrlich gesagt selten Vorfreude aufkommt.
Aber 2026 kommen wir um das Thema schlicht nicht mehr herum: Die Arbeitsschutzbehörden ziehen die Zügel an und kontrollieren aktuell deutlich strenger – gerade im Mittelstand. 🔍
Das Problem: Veraltete Excel-Listen oder Papierbögen bringen heute nichts mehr. Sie spiegeln weder modernes Arbeiten (Hybrid Work, ständige Erreichbarkeit) wider, noch halten sie einer behördlichen Prüfung stand. 🛑
Wer das Thema allerdings digital und strukturiert angeht, hakt nicht nur die Pflicht ab, sondern sieht schnell, wo im Team wirklich der Schuh drückt – von Überlastung bis zu unklaren Prozessen.
Wir haben aufgeschrieben, was sich 2026 konkret ändert und wie man die Beurteilung ohne Bürokratie-Frust umsetzt. ⬇️
Ab 2026 müssen Behörden 5 % aller Betriebe besichtigen. So erfüllst du die psychische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG