17/05/2017
Handeln bevor es zu spät ist -Email-Archivierung ein MUSS!
Seit dem 01.01.2017 muss ein Unternehmen die Vorgaben der GoBD erfüllen.
Sonst drohen hohe Kosten durch Strafmaß und angeordnete Umsetzungsmaßnahmen.
Da es nicht immer einfach zu beurteilen ist, ob eine E-Mail archivierungspflichtig ist, oder nicht, sollte man hier im Vorfeld den Schriftverkehr im Detail analysieren.
Die in Deutschland, Österreich und der Schweiz geltenden gesetzlichen Anforderungen zwingen Unternehmen, E-Mails über viele Jahre hinweg vollständig, originalgetreu, manipulationssicher und jederzeit verfügbar aufzubewahren.
Dazu gehört jegliche Korrespondenz, durch die ein Geschäft vorbereitet, abgewickelt, abgeschlossen oder rückgängig gemacht wird. Beispiele sind Rechnungen, Aufträge, Reklamationsschreiben, Zahlungsbelege und Verträge. Die Verantwortung für ordnungsgemäße Umsetzung der rechtlichen Anforderungen liegt bei der Geschäftsführung eines Unternehmens. Kommt diese ihrer Pflicht nicht nach, drohen steuerrechtliche, in bestimmten Fällen auch zivilrechtliche Sanktionen.
Mit Hilfe von passender Archivierungssoftware können Unternehmen alle rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Vorteile gesetzeskonformer E-Mail-Archivierung einfach und sicher für sich nutzbar machen.
Darüber hinaus schafft die Emailarchivierung einen echten Mehrwert. Erledigte Mails können automatisch aus Ihrem Postfach gelöscht werden, sofern eine Archivierungssoftware im Einsatz ist und diese nach einem gewissen Alter bereits archiviert wurden. (Intervalle flexibel anpassbar)
Konkrete Mehrwerte:
- Entlastung des Email-Postfaches
- Revisionssichere Ablage
- Ordnung und Struktur schaffen
- Reduzierung der Auslastung des Mailservers
Wir helfen Ihnen gerne weiter und stehen Ihnen mit Rat und Tat beim Thema E-Mail-Archivierung zur Seite. Greifen Sie lieber jetzt zum Telefon bevor es zu spät ist, wir erläutern Ihnen gern alle Vorteile und rüsten Sie für eine etwaige Prüfung auf.
Beugen Sie vor!
http://www.securepoint.de/news/details/archivierung-wird-zur-gesetzlichen-pflicht-ohne-weitere-hintertueren.html
Für die Archivierung gelten ab dem 1. Januar 2017 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer