05/06/2025
Unternehmen, die ihre Website barrierefrei gestalten, werden bei Google besser gefunden und sind rechtlich auf der sicheren Seite. Ab Juni 2025 ist das Pflicht, aber es lohnt sich schon jetzt für alle.
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Wer ist betroffen?
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher (B2C) anbieten, ihre Websites barrierefrei gestalten. Das gilt, wenn sie:
– mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigen oder
– einen Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme von über 2 Millionen Euro erzielen.
Betroffen sind insbesondere:
– Online-Shops
– Banken und Finanzdienstleister
– Buchungsportale
– Telekommunikationsanbieter
– Streamingdienste
Wann gilt die Pflicht?
Die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
Warum ist Barrierefreiheit relevant?
Barrierefreie Websites sind nicht nur ein gesetzliches Muss. Sie verbessern die Nutzererfahrung für alle Besucher auch für Menschen ohne Behinderungen. Eine klare Struktur, verständliche Texte und bessere Kontraste machen die Seite für alle einfacher nutzbar.
Welche Anforderungen gelten konkret?
Unternehmen müssen:
– die Anforderungen der EN 301 549 erfüllen, die auf den internationalen WCAG 2.1 Level AA-Standards basieren
– eine leicht auffindbare Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihrer Website bereitstellen
– eine Kontaktmöglichkeit anbieten, damit Nutzer Barrieren melden können
Was droht bei Nichteinhaltung?
Unternehmen, die die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen, riskieren:
– Bußgelder von bis zu 100.000 Euro
– Anordnungen zur Beseitigung von Barrieren durch Aufsichtsbehörden
– Imageschäden und negative Berichterstattung
Wie profitieren Unternehmen?
Barrierefreie Websites werden bei Google höher angezeigt. Suchmaschinen bevorzugen Seiten, die technisch sauber, nutzerfreundlich und strukturiert sind genau das wird durch barrierefreie Gestaltung erreicht.
Gleichzeitig profitieren alle Nutzer von einer besseren Bedienbarkeit. Barrierefreiheit ist damit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil.
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