04/06/2026
Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden: Arbeitgebende müssen die Arbeitszeit aller Beschäftigten systematisch erfassen. Die Pflicht besteht seither – auch ohne konkretisierende Reform des Arbeitszeitgesetzes.
Der aktuelle Stand:
• Eine gesetzliche Konkretisierung ist mehrfach verschoben worden. Strittig sind unter anderem die zulässige Form der Erfassung, die Delegation an Beschäftigte und der Umgang mit Vertrauensarbeitszeit.
• Die Erfassungspflicht gilt unabhängig davon – sie ergibt sich direkt aus der Rechtsprechung.
• Aufsichtsbehörden prüfen zunehmend, ob Organisationen ein objektives, verlässliches und zugängliches System eingerichtet haben.
Drei Aspekte, die Sie unabhängig vom Gesetzgebungsstand jetzt regeln können:
• Sind branchenspezifische Anforderungen abgebildet (Schicht-, Bereitschafts-, Rufdienst)?
• Wer hat Zugriff auf die erfassten Daten – und in welcher Form?
• Wie werden nachträgliche Korrekturen revisionssicher dokumentiert?
Wie erfassen Sie heute Arbeitszeit? Wir freuen uns über Ihre Praxiseinblicke.