09/12/2022
Sie erhalten Anrufe, bei denen die angezeigte Rufnummer gefälscht wurde? Oder Sie befürchten, dass Ihre eigene Rufnummer für Anrufe als Absenderrufnummer aufgesetzt wird? Obwohl dies gesetzlich verboten ist, kommt es zu Anrufen, bei denen die übermittelte und beim Anrufempfänger angezeigte Rufnummer manipuliert ist. So ist es technisch auf verschiedene Weise möglich, die eigentliche Rufnummer des Anrufenden durch eine andere, gefälschte Rufnummer zu ersetzen.
Um eine Rufnummer zu manipulieren und bei Anrufen eine falsche Rufnummer zu übermitteln und anzeigen zu lassen, ist es nicht erforderlich, sich diese Rufnummer auf irgendeine Weise zu verschaffen, d.h. sie zu erwerben oder sie freischalten zu lassen. Von der Manipulation betroffen sein können dabei einerseits real existierende – auch ausländische – Rufnummern, obwohl der Inhaber der Rufnummer mit dem Anruf nichts zu tun hat. Andererseits können Phantasienummern verwendet werden, also Rufnummern, die nicht vergeben wurden und daher niemandem zugeordnet werden können.
Mit dem Aufsetzen einer Rufnummer wird beabsichtigt, die wahre Identität des Anrufers zu verschleiern. Anrufe mit gefälschten Absenderinformationen haben dabei nach den Erfahrungen der Bundesnetzagentur durchaus unterschiedliche Hintergründe – die Bandbreite reicht von harmlosen, sogenannten „Spaßanrufen“ bis hin zu kriminell motivierten Anrufen, für deren Aufklärung die Strafverfolgungsbehörden zuständig sind. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher bei einem entsprechenden Verdacht in jedem Fall zunächst die zuständige Polizeidienststelle kontaktieren.
Die Maßnahme des Verbraucherschutzes und vor dem Hintergrund zahlreicher Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der manipulierten Rufnummernübermittlung (Identitäsverschleiderung, Call ID Spoofing) treten ab 01.12.2022 neue Schutzbestimmungen in Kraft:
(1) Nicht als Rufnummer von Anbietern übermittelt oder von Endnutzern aufgesetzt werden dürfen folgende deutsche Sonderrufnummern:
- 118xy (Auskunftsdienste)
- (0)137 (Massenverkehrsdienste)
- (0)900 (Premium Dienste)
- 5- bzw. 6-stellige Nummern für Kurzwahldienste
- Notrufnummern 110 und 112
Ab 01.12.2022 müssen Anrufe, bei denen diese Rufnummern übermittelt oder angezeigt werden, von den die Verbindung herstellenden Telekommunikationsanbietern abgebrochen werden.
(2) Bei Anrufen aus ausländischen Netzten dürfen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen unterdrückt werden. Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming.
Quelle:
Manipulation von Rufnummern