22/02/2021
Wir möchten Sie so gut es geht unterstützen und möchten Sie daher darüber informieren, dass die ersten unserer Kunden den Kauf der TSE mit dem Update bei der Überbrückungshilfe III angegeben haben.
Seit diesem Monat kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Als Teil der Überbrückungshilfe III sind Investitionen in Digitalisierung ansetzbar. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerbüro, in wieweit diese Möglichkeit auf Sie zutrifft.
Hier ein kleiner Ausschnitt aus der Bekanntmachung des Bundesfinanzministerium:
„Katalog der förderfähigen Kosten erweitert
Zusätzlich zu den Umbaukosten für Hygienemaßnahmen werden Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) bei den Fixkosten berücksichtigt. Für beide Bereiche werden nunmehr auch Kosten berücksichtigt, die außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind. Konkret werden entsprechende Kosten für bauliche Maßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat erstattet, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Für Digitalinvestitionen können einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert werden.“
Die komplette Bekanntmachung finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2021-01-19-ueberbrueckungshilfe-verbessert.html
Falls Sie nochmals Informationen zur TSE benötigen, haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte auf unserer Homepage zusammengefasst. https://www.provendis-software.de/anfragen-zu-kassensichv-2020-und-tse.html