24/11/2021
Info von www.PC-und-Phone.de
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Liebe Grüße
Zur Info:
Ab Dezember:
Tarife für Smartphone und Internet leichter kündbar
Bislang verlängern sich etwa Verträge fürs Smartphone oder fürs Internet mit zweijähriger Laufzeit automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Ab Dezember gilt nun eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Künftig können Verbraucherinnen und Verbraucher nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW gilt das sowohl für neue als auch für bestehende Verträge.
Bei Umzügen können Verbraucher sogar innerhalb der Mindestvertragslaufzeit mit einmonatiger Frist kündigen – vorausgesetzt, der Anbieter kann die bislang gebuchten Leistungen am neuen Wohnort nicht erbringen. Ein Beispiel: Die Internetgeschwindigkeit ist geringer.
Ebenfalls neu ist, dass Anbieter ihre Bestandskunden einmal pro Jahr schriftlich darüber informieren müssen, wenn deren Tarife es zwischenzeitlich zu günstigeren Konditionen gibt.
Was im Verstoßfalle als Entschädigung gezahlt werden muss, werden noch Gerichte entscheiden müssen!
Sicherlich die zuviel gezahlten Beträge und evtl. den Aufwand, jedoch sicherlich einen Anwalt.
Wichtig ist, das Sie den Vertragspartner in Verzug setzen, in dem Sie immer eine mind. 14tägige Frist benennen!
Ich hoffe das war hilfreich!
Bei Fragen und Problemen, gern....
Falls sie keine Info mehr bekommen mögen, informieren Sie uns gern.
Schöne Woche!
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