08/10/2026
Bei Betriebsprüfungen kommt früher oder später die Frage: „Wer hat wann auf welches Dokument zugegriffen?" Klingt simpel – ist aber für viele Unternehmen schwer zu beantworten.
Die GoBD (BMF-Schreiben vom 28.11.2019) verlangen explizit Nachvollziehbarkeit aller relevanten Geschäftsvorgänge. Paragraf 147 Absatz 6 AO fordert, dass elektronische Aufzeichnungen während der Aufbewahrungsfrist unveränderbar und maschinell auswertbar bleiben. Daraus folgt: Ohne lückenlose Zugriffsprotokollierung fehlt im Prüfungsfall der Nachweis, dass niemand nachträglich Belege manipuliert oder gelöscht hat.
Viele Cloud-Speicher oder selbst gebaute Ordnerstrukturen protokollieren nur rudimentär – oder die Logs sind umständlich abrufbar. Im Ernstfall kann das als Organisationsmangel interpretiert werden.
MintFolder hat die Zugriffsprotokollierung als Kern-Feature entwickelt: Jede Dokumenten-Interaktion – Hochladen, Abrufen, Exportieren, Löschen – wird automatisch protokolliert. Jeder Log-Eintrag enthält Nutzer, Zeitstempel, Dokumenten-ID und Aktion, gespeichert in einer SHA-256-Hash-Chain. Jeder neue Eintrag verweist kryptografisch auf den vorherigen, sodass nachträgliche Änderungen sofort erkennbar würden. Ein integriertes Integritätsprüfungs-Skript (gobd_health_check) verifiziert die gesamte Kette.
Die Zugriffsprotokollierung war von Anfang an Teil der Architektur, nicht nachträglich aufgesetzt – konzipiert nach GoBD-Anforderungen, für vollständige Nachweisbarkeit bei Prüfungen.
Fordern Sie eine Demo an und sehen Sie die Zugriffsprotokollierung in Aktion: b2b.mintfolder.ai
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Wie protokolliert ihr aktuell, wer auf eure archivierten Belege zugreift – und wie stellt ihr sicher, dass diese Protokolle selbst manipulationssicher sind?