29/06/2022
Wichtige Informationen – Nutzung von Google Fonts
Als Websystemhaus und starker Partner stehen wir bereit, unsere Kunden bestmöglich über die datenschutzkonforme Nutzung der aktiven Webprojekte zu informieren.
Am 20.01.2022 hat das Landgericht München darüber befunden, dass die Verwendung von Google Fonts über die Fonts-API als nicht datenschutzkonform einzustufen ist. Die Rechtsprechung besagt, dass Google Fonts nur noch mit einer vorhergehenden und expliziten Zustimmung genutzt werden dürfen!
Aus der Urteilsbegründung des LG München:
„Der Einsatz von Schriftartendiensten wie Google Fonts kann nicht auf Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO gestützt werden, da der Einsatz der Schriftarten auch möglich ist, ohne dass eine Verbindung von Besuchern zu Google Servern hergestellt werden muss.“
Der Grund für dieses Urteil ist, dass durch die Einbindung von Google Fonts die IP-Adresse der Webseitenbesucher an Server in den USA übermittelt wird. Besonders die USA zählt hierbei zu den Destinationen, die den europäischen Datenschutzanforderungen nicht genügen. Das Urteil betrifft über 880.000 Webseiten in ganz Deutschland.
eCentral kann sich in Bezug auf die Verwendung von Google Fonts nicht mehr auf eine sogenannte „Angemessenheitsentscheidung (Privacy Shield)“ berufen. (siehe: Urteil des EuGH vom 16. Juli 2020, Rs C-11/18 („Schrems II“))
Wie sichert eCentral eine rechtskonforme Nutzung?
Die Nutzung von Google Fonts kann kostenpflichtig abgemahnt werden! Bisher ist eine Kanzlei in Düsseldorf bekannt, die Google Fonts abmahnt, eine Unterlassungserklärung einfordert und die Übernahme der Abmahnungskosten verlangt.
Nutzen Sie den Service von eCentral, um Ihr Webprojekt auch weiterhin datenschutzkonform zu betreiben:
- Einrichtung aller Google Fonts aus Ihren Webprojekten auf einen lokalen Server
- Schutz vor Bußgeldern oder kostenpflichtigen Abmahnungen
- Kein Imageverlust
- Sicherheit für den Kunden
- Datenschutzkonforme Webprojekte
eCentral freut sich über Ihre Anfrage!