21/07/2025
Nicht vergessen, Gründer und Kleinunternehmer sind oft vom Kammerbeitrag befreit, müssen aber einen entsprechenden Antrag stellen. Für Rheinhessen unter https://www.ihk.de/rheinhessen/servicemarken/ueber-uns/mitgliedschaft-und-beitrag/beitragsbefreiung-4613282
̈ndung
Kleingewerbe ohne Handelsregistereintragung und einem erwarteten Gewinn von nicht mehr als 5200 € im Jahr, können sich vom Beitrag befreien lassen. Existenzgründer ohne Handelsregistereintragung ebenfalls.