15/08/2025
🗳️ ✉️ Am 14. September sind mehr als 251.000 Münsteranerinnen und Münsteraner berechtigt, ihre Stimme für eine Oberbürgermeisterin oder einen Oberbürgermeister, den Rat und die Bezirksvertretungen abzugeben.
Ab dem 19. August werden hierfür die Wahlbenachrichtigungen verschickt und sollen bis zum 24. August verteilt sein. Bei dieser Wahl werden die Wahlbenachrichtigungen erstmals nicht als Karte, sondern als Brief verschickt.
Das zentrale Wahlbüro im Stadthaussaal (Stadthaus 1) öffnet am selben Tag. Dort können alle Wahlberechtigten persönlich ihre Wahlunterlagen beantragen und anschließend direkt wählen.
Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal kommen möchte oder verhindert ist, erhält über den Benachrichtigungsbrief auch alle Informationen zur Beantragung eines Wahlscheins für die Briefwahl. Der Antrag kann sowohl online als auch postalisch gestellt werden.
❗ Wichtig: Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für eine mögliche Stichwahl am 28. September.
Knapp 60.000 Münsteranerinnen und Münsteraner erhalten außerdem eine Wahlbenachrichtigung zur Wahl zum Integrationsrat der Stadt Münster, die ebenfalls am 14. September stattfindet. Wahlberechtigt sind Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Auch für diese Wahl nimmt die Stadt Briefwahl-Anträge entgegen.
➡️ Weitere Informationen unter: https://www.stadt-muenster.de/aktuelles/newsdetail/wahlbenachrichtigungen-werden-ab-19-august-versandt