30/03/2018
Klagevorbereitung gegen die Stadt Neuenburg am Rhein
Die Stadt Neuenburg am Rhein hatte gegen die Grundstücksvermietungen Neuenburg GbR zwei unberechtigte Gebührenbescheide in Höhe von insgesamt circa 27.000 € erlassen, die sie dann nach Widersprüchen der Grundstücksvermietungen Neuenburg GbR zurücknehmen musste (siehe Rubrik „Idee“ – https://citiesfaction.com/idee/).
Die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen war schwierig. Die Stadt Neuenburg am Rhein hatte nach gemeinsamer Akteneinsicht erkannt, dass sie die Bescheide vor Jahrzehnten schon erlassen und bezahlt bekommen hatte.
Nun sträubt sich die Stadt Neuenburg am Rhein, die entstandenen Anwaltskosten zu übernehmen. Hiergegen wird die Grundstücksvermietungen Neuenburg GbR Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg erheben. Die entsprechende Klage wird gerade vorbereitet.
Das Verhalten der Stadt Neuenburg am Rhein ist nicht akzeptabel, wenn sie die Bescheide in Höhe von circa 27.000 € erlässt und die entstandenen Anwaltskosten dann nicht übernehmen möchte, obwohl sie diese durch ihre fehlerhaften Bescheide verursacht hat.
Nachdem die Stadt Neuenburg am Rhein sich aber mit Schreiben vom 27. März 2018 mit dem Verweis, die Angelegenheit habe sich doch ganz einfach erledigt, aus der Verpflichtung ziehen möchte, bleibt nur der Klageweg möglich. Denn anders als die Stadt Neuenburg zu glauben versuchen macht, war die Angelegenheit sehr schwierig und musste auch mit dem Voreigentümer geklärt werden. Auch rechtlich musste die Angelegenheit mit früheren Bescheiden und auch früheren Gerichtsentscheidungen überprüft werden.
Details über das Klageverfahren werden folgen…
https://citiesfaction.com/content/klagevorbereitung-gegen-die-stadt-neuenburg-am-rhein/
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