19/08/2026
KI Kennzeichnungspflicht
Oje EU – was habt ihr jetzt schon wieder angerichtet?
Die EU-KI-Verordnung (AI Act) verpflichtet Anwender und Unternehmen seit dem 2. August 2026 (nach Artikel 50), bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte als solche zu kennzeichnen. Zum Beispiel realistisch aussehende KI-generierte Bilder müssen jetzt deutlich gekennzeichnet werden.
ABER – was bringt das? NICHTS!
Sollen die User jetzt denken: „Alles was gekennzeichnet ist, das ist Fake und der Rest ist real?“ Das macht natürlich richtig Sinn, wenn der größte Teil des Content auf den Social Media Plattformen aus Nicht-EU-Staaten stammt und sich unseriöse Anbieter sicherlich nicht an eine EU-Verordnung halten. Selbst wenn sich alle weltweit daran halten würden, ist die Maßnahme in kürzester Zeit nicht zielführend, da zukünftig der größte Teil der Social Media Inhalte KI-generiert sein wird.
Also wieder eine völlig sinnlose und unüberlegte Maßnahme, welche Mehrarbeit durch die zusätzliche Kennzeichnung für seriöse Anbieter bedeutet. Freundlicherweise stellt die EU Grafiken für die Kennzeichnung bereit. Diese sind aber so extrem überdimensioniert, dass sie nicht für normale Social-Media-Bilder geeignet sind und vorher entsprechen kleiner skaliert werden müssen. Für einen Grafiker sicherlich kein Problem, aber für den normalen Anwender kaum möglich.
Ich bin auf die ersten Gerichtsurteile bei Nichtkennzeichnung gespannt – die es wahrscheinlich nie geben wird. Welcher Richter kann den Unterschied zwischen einem KI-Bild und einem echten Foto erkennen? Das ist jetzt schon kaum möglich und in Zukunft wird man keinen Unterschied mehr sehen.