01/02/2022
Viel Erfolg, im wahrsten Sinne des Wortes!
BKA geht gegen Hass und Hetze im Netz vor - Wirkbetriebsaufnahme der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) im BKA
▶️ Ab dem 01.02.2022 sind große soziale Netzwerke in Deutschland nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz dazu verpflichtet, dem BKA die ihnen gemeldeten strafbaren Inhalte elektronisch zu übermitteln. Bislang mussten sie diese lediglich löschen oder deren Zugang sperren.
Da sich bislang keines der verpflichteten sozialen Netzwerke technisch an das BKA angebunden hat, können sie auch keine Meldungen übermitteln.
▶️ Dennoch startet das BKA heute den Wirkbetrieb der ZMI. Dezentrale Meldestrukturen, die in den Bundesländern zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet bereits bestehen, werden beim BKA zentral zusammengeführt. Zunächst werden Meldungen der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC) bei der Staatsanwaltschaft Köln eingespeist. Künftig werden auch Meldungen der Meldestelle „REspect!“ der Jugendstiftung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg im ZMI-Prozess berücksichtigt.
▶️ Die ZMI im BKA prüft die eingehenden Meldungen auf ihre strafrechtliche Relevanz sowie auf potentielle Gefährdungen. Ist eine strafrechtliche Relevanz gegeben, ist es Aufgabe der ZMI, die Verursacherin/ den Verursacher des gemeldeten Posts festzustellen und den Vorgang an die örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörde weiterzuleiten.