13/03/2022
Wer Google Fonts auf seiner Webseite verwendet und diese nicht selber hostet verstößt höchst wahrscheinlich gegen das BDSG bzw. DSGVO.
Das hat das Landgericht München entschieden (LG München, Urteil v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20).
Fazit wenn die Google Fonts direkt von Google geladen werden:
1. Wenn die Google Fonts nach der Einwilligung der Webseitenbenutzer geladen ist des auch Ok.
2. Sich auf berechtigtes Interesse zu berufen ist nicht mehr zulässig