22/04/2026
Bye-bye, Kartenlesegerät - jetzt das kartenlose Signieren im beA nutzen
Kennen Sie das? Die Frist läuft ab, der Schriftsatz ist fertig, aber die beA-Karte liegt noch im Büro oder das Lesegerät erkennt die Karte mal wieder nicht?
Damit ist jetzt Schluss! Das kartenlose Signieren revolutioniert den Workflow im elektronischen Rechtsverkehr.
Was hat sich geändert?
Anstatt die physische beA-Karte zu stecken und die PIN am Kartenleser einzugeben, wird jetzt das Smartphone genutzt.
Alles was Sie brauchen ist ein beA-Softwarezertifikat und die App authentigo auf dem Smartphone.
Die Highlights für die Praxis:
• Maximale Freiheit: Signieren Sie von überall – im Homeoffice oder von unterwegs.
• Authentigo-App: Ein Fingertipp auf dem Smartphone (Face-ID oder PIN) genügt, um die qeS zu leisten.
• Weniger Stress für das Team: Fachkräfte bereiten alles vor, und das Signieren bleibt flexibel, ohne physisch am Platz sein zu müssen.
Fazit: Es ist ein riesiger Schritt in Richtung mobiles Arbeiten. Weniger Hardware-Sorgen, mehr Flexibilität. Wer einmal kartenlos signiert hat, will die Plastikkarte nicht mehr zurück!
Ein Wermutstropfen bleibt: Bisher hat die BRAK es leider nicht geschafft, dieses tolle Feature in die KSW-Schnittstelle zu implementieren. Wird das beA über eine Kanzleisoftware bedient, bleibt es (noch) bei der herkömmlichen Arbeitsweise mit Kartenleser etc.
Haben Sie Fragen zum Thema: Kontaktieren Sie uns gerne über https://vist.ly/4zcxe