GBS Consulting

GBS Consulting Mit einem Netzwerk von Spezialisten erarbeiten und realisieren wir Lösungen für Ihr Unternehmen. W

07/08/2017

auf diesem weg allen Unterstützern einen großen Dank für den Like , der an uns vergeben wurde,

Mit einem Netzwerk von Spezialisten erarbeiten und realisieren wir Lösungen für Ihr Unternehmen.
W

07/08/2017

Wir haben unser Angebot und Team erweitern können. Ab dem 15 August bieten wir Sachverständigen Gutachten nach WHG / AwSV an. Wir freuen uns unseren Kunden, nun auch in diesem Bereich, kompetent, eine Lösung anbieten zu können.

15/03/2017

Alle warten gespannt darauf, wie der geplante Verpackungsstandard für Lithiumbatterien („performance-based standard“) aussehen wird, der im 2. Quartal 2017 von Vertretern der ICAO, von Luftfahrtgesellschaften, Flugzeugbauern und Batterieherstellern in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe fertiggestellt werden soll. Die Auswirkungen könnten sich auf alle Verkehrsträger positiv auswirken

30/01/2017

Noch im Dezember hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA die Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) in deutscher Sprache veröffentlicht. Insbesondere will die ECHA mit diesen Leitlinien folgende Punkte verdeutlichen:
Welche Aspekte sind bei der Abschätzung der benötigten Größe von Kennzeichnungsetiketten zu berücksichtigen?
Welche Arten ergänzender Informationen sind möglich und wo können diese auf dem Kennzeichnungsetikett platziert werden (siehe Unterabschnitt 4.8 der vorliegenden Leitlinien)?
Welche Bedingungen müssen für Ausnahmen bei kleinen Verpackungen erfüllt sein?
Welche Zusammenhänge gibt es zwischen CLP und den Kennzeichnungsvorschriften für die Beförderung?
Welche technischen Anforderungen gelten für flüssige Waschmittel in auflösbaren Verpackungen für den einmaligen Gebrauch?
Wie wird die am besten geeignete Zusammenstellung an Sicherheitshinweisen für das Etikett ausgewählt?
Wie sind die Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett zu strukturieren, um eine angemessene Lesbarkeit zu gewährleisten?

23/01/2017

Unternehmen die mit Gefahrstoffen arbeiten, müssen stets die Aktuellen Entwicklungen im Gefahrstoffwesen im Blick behalten.Dazu gehören Neuerungen aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), den TRGS und REACH. Rechtsverstöße im Unternehmen führen zu empfindlichen Strafen. Im Ernstfall steht die die Sicherheit der Mitarbeiter und Kollegen auf dem Spiel.

23/01/2017
23/01/2017

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat die Stoffe:
Bisphenol A (EG-Nr. 201-245-8, CAS-Nr. 80-05-7)
Nonadecafluorodecansäure (PFDA) und ihre Natrium- und Ammonium-Salze (EG-Nr. -, CAS-Nr. -)
4-Heptylphenol, verzweigt und linear (4-HPbl) (EG-Nr. -, CAS-Nr. -) und
p-(1,1-dimethylpropyl)phenol (EG-Nr. 201-280-9, CAS-Nr. 80-46-6)
auf die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für die Zulassung aufgenommen. Damit enthält die Liste nun 173 Stoffe. (gg/gh)

Erstes Sponsoring , wird im nächsten Jahr weiter ausgebaut....
05/12/2016

Erstes Sponsoring , wird im nächsten Jahr weiter ausgebaut....

14/11/2016

Wer im Tagesgeschäft mit den Begriffen „Gefahrstoff“ und „Gefahrgut“ zu tun hat, erkennt schnell, dass beide Begriffe gerne verwechselt werden. Dies hängt natürlich damit zusammen, dass diese Begriffe ähnlich klingen, es viele Schnittstellen gibt, die Schutzziele teilweise vergleichbar sind und es immer wieder Querverweise in den Rechtsgrundlagen in beide Richtungen gibt.
Trotzdem hat es sich als praktikabel erwiesen, in der Sache genau zu differenzieren. So lassen sich Unterschiede und Gemeinsamkeiten am besten ermitteln.
Verantwortlichkeiten
Beide Rechtsgebiete kennen unterschiedliche Begriffe für verantwortliche Akteure. Gemeinsam ist in beiden Fällen der Unternehmer oder Betriebsinhaber, beziehungsweise in Verbindung mit Beschäftigten der Arbeitgeber, gesamtverantwortlich. Diese Verantwortung kann und sollte bei größeren Betrieben in der Unternehmenshierarchie gemäß Paragraph 9 Ordnungswidrigkeitengesetz delegiert werden. Dazu ist ein Organigramm hilfreich, über das den einzelnen Bereichen/Personen die Tätigkeiten entsprechend beider Rechtsgebiete zugeordnet werden können.

05/10/2016

Zum 1. Januar 2017 tritt das neue ADR/ RID in Kraft, wobei die Übergangsfrist für die Umsetzung wie gewohnt 6 Monate beträgt. Obwohl das 37. Amendment des IMDG-Codes noch bis zum 31.12.2017 gilt, darf das 38. Amendment ab dem 01.01.2017 freiwillig angewendet werden. Die 58. Ausgabe der IATA-DGR muss ohne Übergangsfrist zum 01.01.2017 umgesetzt werden.
Wir möchten Ihnen in unserem Seminar Neuerungen 2017 alle Änderungen rechtssicher und praxisorientiert vermitteln.

Termine: 13.12.2016/ 26.01.2017 in Hamburg
17.01.2017 in Bremen

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr ADR/ RID
von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr IMDG-Code und IATA-DGR

300,- € pro Teilnehmer/in
inkl. Schulungsunterlagen („Änderungen und Neuerungen Gefahrgut 2017“ und Verpflegung
Die Veranstaltungen können auch einzeln gebucht werden (Neuerungen See und Luft: 150,-€, Straße und Schiene: 180,-€)

Adresse

Eutiner Straße 37
Lübeck
23689PANSDORF

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 15:00

Telefon

+4945042157098

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