22/12/2023
In jedem Unternehmen mit Fuhrpark ist die regelmäßige Überprüfung der Führerscheine der Fahrer entscheidend 🚗. Ein Fuhrpark umfasst alle Fahrzeuge eines Unternehmens, von Pkw über Lkw bis hin zu Nutzfahrzeugen 🚚.
Die Pflicht zur Führerscheinkontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben (§21 StVG). Der Halter macht sich strafbar, wenn jemand ohne Fahrerlaubnis fährt. Sowohl der Fahrer als auch der Vorgesetzte riskieren Konsequenzen 🚨.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Die Überlassung an einen Fahrer ohne Fahrerlaubnis kann zu Freiheitsstrafen oder Geldbußen führen 💸.
Um Verstöße zu vermeiden, sollten Unternehmer als Fahrzeughalter die Führerscheine ihrer Fahrer regelmäßig kontrollieren. Diese Aufgabe kann an einen Fuhrparkmanager delegiert werden 🤝.
Die Verantwortung darf nicht leichtfertig übertragen werden, daher ist eine sorgfältige Auswahl wichtig. Regelmäßige Kontrollen, idealerweise mindestens zweimal im Jahr, werden empfohlen 📆.
Besondere Umstände können zusätzliche Überprüfungen erfordern, besonders wenn auf eine entzogene Fahrerlaubnis hingewiesen wird 🚫.
Die Sorgfaltspflicht des Halters sollte strengen Anforderungen genügen, ohne überspannt zu werden. Ein einmaliger Check reicht nicht aus, da im Laufe der Beschäftigung ein Fahrverbot verhängt werden kann 🚫. Bei einem EU-Führerschein darf der Vorgesetzte unter normalen Umständen von einer gültigen Fahrerlaubnis ausgehen 🇪🇺.