05/05/2023
🔒 𝐃𝐚𝐭𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳 𝐃𝐨𝐧𝐧𝐞𝐫𝐬𝐭𝐚𝐠 🔒
📜 Wichtige Urteile des EuGH 📜
der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute zwei wichtige Grundsatzentscheidungen gefällt. Er hat dabei zum einen wichtige Leitlinien für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Arbeitnehmer, Kunden, Werbeempfänger, Geschäftspartner etc. aufgestellt und anderseits definiert, was unter einer Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO zu verstehen ist. Die Richter stellten explizit klar, dass eine Verletzung von Datenschutzregeln für einen Anspruch auf Schadensersatz nicht ausreicht. Stattdessen muss durch die Verletzung der DS-GVO Vorgaben auch ein (materieller oder immaterieller) Schaden entstanden sein. Keine Rolle spielt hingegen, wie schwer das Gefühl des Kontrollverlusts oder der Bloßstellung wiegt. Eine Erheblichkeitsschwelle gibt es nicht.
Bußgelder sind damit bei Weitem nicht die einzige oder größte Sanktion, die bei Verstößen gegen die DS-GVO drohen. Viele Fehler lassen sich schon mit wenig Aufwand vermeiden. Sie sind Inhaber eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens und haben das Thema Datenschutz bisher eher „stiefmütterlich“ behandelt? Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen und welche Regelungen überhaupt für Sie und Ihr Unternehmen relevant oder sind?
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Weitere Informationen zu dem Seminar und zu den Urteilen des EuGH finden Sie in den Links in den Kommentaren!