07/05/2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, verpflichtet Anbieter von B2C-Websites und Online-Shops zur barrierefreien Gestaltung, sofern Endverbraucher*innen Produkte oder Dienstleistungen erwerben können. Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro sowie rechtliche Schritte durch Verbraucher*innen, Verbände oder Mitbewerber. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Ihre Website davon betroffen sein könnte. Wir zeigen Ihnen die möglichen Maßnahmen auf.
Ein neues Gesetz verpflichtet alle Websites zur Barrierefreiheit, wenn Endverbraucher*innen dort Verträge abschließen können. Sind auch Sie betroffen?