06/12/2021
Änderung des Telekommunikationsgesetzes und die vielen Vorteile für den Kunden.
Das neue Telekommunikationsgesetz, gültig ab dem 1. Dezember 2021, bringt viele Änderungen, zum Vorteil des Verbrauchers, mit sich. Einige haben wir für Sie rausgepickt. Die Erklärungen zu den einzelnen Punkten finden Sie jeweils im nachfolgenden Text.
1. Minderungen oder Entschädigungen bei zu geringer Geschwindigkeit.
2. Bei automatischer Verlängerung nicht mehr 1 Jahr als Verlängerung.
3. Entschädigungszahlung bei Störungen oder Totalausfall.
4. Wenn der Techniker zum vereinbarten Termin nicht kommt, gilt ebenfalls eine Entschädigungszahlung als fällig.
5. Sonderkündigung wenn der Provider bei Umzug am neuen Standort nicht die alte Geschwindigkeit liefern kann.
6. Zur Tarifoptimierung muss der Provider den Kunden jährlich informieren.
7. Wenn bei einem Anbieterwechsel der Kunde ohne Anschluss ist, wird auch eine Entschädigungszahlung fällig.
Die Erklärungen und den ganzen Artikel von uns finden Sie auf unserer Webseite unter www.hausner-elektronik.de
Hier geht's direkt zum Artikel: https://hausner-elektronik.de/aenderung-des-telekommunikations-gesetztes