20/06/2017
Arbeitskreistreffen Recht & Regulierung des BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. www.brekoverband.de in Berlin.
Auf der Tagesordnung standen aktuelle Fälle der Streitbeilegungsstelle zum DigiNetzGesetz. Von besonderem Interesse ist auch die Frage, wie in Zukunft Förderprogramme des Bundes ausgestaltet werden – VDSL-Netze entsprechen nicht mehr den aktuellen und zukünftigen Breitbandzielen und sind durch Gigabit-Netze zu ersetzen. Besonders problematisch: Von der Projektplanung bis zur Vergabe des geförderten Ausbaus vergehen fasst zwei Jahre – die deutschlandweit zu beobachten Baukostensteigerungen in dieser Zeit werden durch die Förderung nicht erfasst und führen zwangsläufig zur Einstellung von öffentlichen Netzausbauten.
Die Bundesnetzagentur hat aktuell über die Kosten zu entscheiden, die Telekom Deutschland für ein alternatives Anschlussprodukt vom Kabelverzweiger zukünftig erheben darf. Im Rahmen des sogenannten Nahbereichsausbau sind regulierungsökonomische Ziele zu beachten, die auch in Zukunft einen fairen Wettbewerb ermöglichen und der Telekom nicht eine erneute Monopolstellung ermöglichen.
Einen besonderen Stellenwert nehmen die Entwicklungen auf EU-Ebene ein. Auf den deutschen EU-Kommissar Günther Oettinger folgt die Bulgarin Marija Gabriel als EU-Kommissarin für digitale Wirtschaft und Gesellschaft. Bereits seit einiger Zeit wird ein TK-Review durchgeführt, der eine umfassende Novellierung des deutschen Telekommunikationsrechts nach sich ziehen wird. Es zeichnet sich auch hier ab, dass die EU-Kommission sogenannten VeryHighCapacity-Netzen (Glasfasernetzen) einen besonders hohen Stellenwert zukommen lassen wird. Darüber hinaus hat die EU-Kommission darüber zu entscheiden, unter welchen Regulierungsbedingungen auch in geförderten Breitbandnetzen die Vectoring-Technologie aktiviert werden darf, die Bandbreiten über Kupfernetze bis zu 100 Mbit/s zulässt.
Ein besonders heißes Eisen stellt zurzeit die Diskussion um die Endleitung dar, also die Verkabelung vom Abschlusspunkt der Telekom bis zur Teilnehmeranschlussdose in der Wohnung. Hat die Telekom Deutschland in der Vergangenheit jegliche Verantwortung für diesen Netzabschnitt, und damit auch für die Instandhaltung der Endleitung abgelehnt, so hat sie nun ihre Sichtweise komplett geändert und behauptet, dass diese Leitung sich immer schon in ihrem Eigentum befindet. Damit enteignet die Telekom Deutschland quasi die Wohnungswirtschaft und private Gebäudeeigentümer. Besonders kritisch zu würdigen ist, dass die Telekom Deutschland Veränderungen an der Endleitung als strafrechtlichen Eingriff in ihr Eigentum sieht. Defacto kann die Telekom Deutschland allerdings keinen Eigentumsnachweis erbringen. Hier liegt noch besonders viel Zündstoff für die Zukunft.
Erfreulich gestaltet sich hingegen die politische Ausrichtung hin zu Glasfasernetzen. Diese sind nun fest in den Koalitionsverträgen der neuen Landesregierungen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sowie in den Parteiprogrammen zur Bundestagswahl verankert.
Der ca. 30 Personen starke Arbeitskreis tagt regelmäßig an verschiedenen Standorten der Mitgliedsunternehmen. Darüber hinaus finden 14-tägig Telefonkonferenzen zu aktuellen Themen der Regulierung statt.
Titan Networks-Geschäftsführer Thomas Wild ist seit einigen Jahren Mitglied des Arbeitskreises. Neben den aktuellen Entwicklungen steht auch ein aktives Networking der im BREKO organisierten regionalen Carrier im Fokus.
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.