19/09/2019
Kassensystem Führung und was die neuen Vorgaben für Sie bedeuten. Unsere Fachleute beraten Sie.
Was Sie durch die neuen verschärften Regeln zur Führung von Kassensystemen beachten müssen:
Kassieren Sie spätestens ab dem 01.01.2020 nach KassenSichV, demnach muss eine manipulationssichere und zertifizierte TSE (technische Sicherheitseinrichtung) der Bundesfinanzverwaltung entsprechend der GoBD und der neu erlassenen KassenSichV in das neue Kassensystem integrierbar sein. Sowohl softwareseitig als auch über eine Hardwarekomponente wird die TSE gewährleistet.
Was müssen Sie ab dem 01.01.2020 beachten.
Sie müssen darauf achten, dass die ab dem 01.01.2020 geforderte manipulationssichere und zertifizierte TSE (technische Sicherheitseinrichtung) der Bundesfinanzverwaltung entsprechend der GoBD und der neu erlassenen KassenSichV implementiert werden kann.
Bitte beachten Sie zudem die ab dem 01.01.2020 geltende Meldepflicht für Kassen bei der Finanzverwaltung durch Ihren Steuerberater und die Pflicht Kassenbelege zukünftig stets auszugeben. Sollten Ihre Kassen den Anforderungen nicht genügen, beraten wir Sie gerne.
Gerne stehen wir Ihnen auch mit Telefon Support und Vor-Ort-Service zur Verfügung.
Bei Fragen nehmen wir auch gerne Kontakt zu Ihrem Steuerberater auf.
Ihr Kassen Consulting Team