Stefan EDV

Stefan EDV Stefanedv Training & Consulting Schulungsinhalt

Der allgemeine Schulungsinhalt der vom Auftraggeber gewünschten EDV-Schulung liegt dem Angebot bei.

Stefanedv Training & Consulting
Wir bieten seit mehr als 15 Jahren Seminare im Inhouse und Kundenbetrieb zu allen Office Themen sowie in kaufmännischen Bereichen und im Verkaufstraing.Zudem sind wir flexibel und deutschlandweit einsetzbar,unsere Trainer sind alle perfekt ausgebildet auf ihrem persöhnlichem Gebiet.Wir freuen uns ihren Auftrag mit vollem Einsatz ausführen zu dürfen.Besuchen sie uns

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impressum

Nils Stefan
Flurstr. 88a
90592 Schwarzenbruck

Telefon: 0049 1795249673
E-Mail: [email protected]

USt.IdNr: DE 133 774 768

1. Geltung

1.1 Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Schulungsangebote der Stefanedv und für sämtliche Verträge der Stefanedv mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Schulungsleistungen.

1.2 Soweit Schulungsverträge oder –angebote der Stefanedv schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.

2. Schulungsort

Bei den von der Stefanedv durchgeführten Schulungen handelt es sich um Inhouse-Schulungen, die in den Räumen des auftraggebenden Unternehmens oder beim beauftragten Seminarhaus stattfinden.


3. Detailliertere Absprachen über den Inhalt der Schulungen können in enger Absprache zwischen dem Auftraggeber und dem Dozenten vor Beginn der Schulung geführt werden.


4. Vorkenntnisse / Schulungserfolg

Für das Vorhandensein von erforderlichen Vorkenntnissen trägt der Teilnehmer die Verantwortung. Die Stefanedv beschäftigt im Rahmen ihrer Kurse qualifizierte Dozenten. Die Stefanedv kann für den Schulungserfolg, der im Wesentlichen auch vom Einsatz und den Vorkenntnissen des Schulungsteilnehmers abhängt, keine Gewährleistung übernehmen.


5. Rechnungsstellung, Zahlung

5.1 Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Beendigung der Schulung. Zu Beginn der Schulung werden 30 Prozent des Rechnungsbetrages als Anzahlung fällig. Weitere 20 Prozent werden zur Hälfte des Schulungskurses fällig. Am Ende der Schulung erfolgt die Schlussrechnung – in Absprache können auch Schlussrechnungen über die gesamte Dienstleitung erfolgen.


5.2 Für die Rechnungen der Stefanedv gilt eine Zahlungsfrist von 10 Werktagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist stefanedv berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.

6. Leistungshindernisse, Unmöglichkeit

6.1 Bei Ausfall des Schulungskurses aufgrund von Krankheit des Dozenten, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung. Die Stefanedv bemüht sich innerhalb von fünf Werktagen einen geeigneten Ersatzdozent anzubieten. Die Stefanedv haftet in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten für Reise, Übernachtung und/oder Arbeitsausfall. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

6.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Stefanedv berechtigt, die Durchführung des Kurses um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

7. Haftung

7.1 Die Stefanedv haftet für Schäden die mittelbar oder unmittelbar durch die Durchführung einer EDV-Schulung entstehen nur, wenn und soweit sie von der Stefanedv vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.

7.2 Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die Stefanedv verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.


8. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden

8.1 Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen der Stefanedv gilt nur deutsches Recht.

8.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der Stefanedv, selbst wenn die Stefanedv ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

9.1 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Nürnberg.

9.2 Gerichtsstand für alle Klagen gegen die Stefanedv ist Nürnberg. Für Klagen der Stefanedv gegen den Kunden ist Nürnberg gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.



10. Sitz und Gerichtsstand

11.1 Sitz der Firma EDS ist 90592 Schwarzenbruck, Flurstr. 88a.

11.2 Gerichtsstand ist Nürnberg (Firmennah)



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11/01/2019

Wir sind auf der Suche nach mehreren Office Trainer/innen um dem Seminaraufkommen Herr zu werden. Einsatz mind. Bayern weit, ggf. auch deutschlandweit. Tagessätze zzgl. Reisekosten werden gezahlt.

.. hatte ich vorhin noch vergessen, wir suchen motivierte Trainer für den Bereich Office 365 / SharePoint und/oder Excel...
22/10/2018

.. hatte ich vorhin noch vergessen, wir suchen motivierte Trainer für den Bereich Office 365 / SharePoint und/oder Excel / PowerPoint / Word und Outlook. Wer jemanden kennt, gerne weiterleiten oder selber melden

Es sind wieder neue und sehr interessante Zertifizierungspfade konfiguriert. Wie immer als Präsenztraining oder als Webi...
21/08/2018

Es sind wieder neue und sehr interessante Zertifizierungspfade konfiguriert. Wie immer als Präsenztraining oder als Webinar durchführbar. Ich freue mich schon drauf. Gerne kurz per Mail anfragen. Euch einen schönen Tag noch.😀😀😀

24/10/2017

Das Internet der Dinge, häufig auch mit dem englischen Fachausdruck Internet of Things beschrieben, oder als IoT abgekürzt, steht für die Vernetzung von Gebrauchsgegenständen oder so genannten Smart Objects, die unabhängig von direkten menschlichen Eingriffen miteinander kommunizieren.

Das habe meine Teilnehmer heute bei der HUK-COBURG im Excel Training auch bestätigt .. also auch mal was neues ausprobie...
17/10/2017

Das habe meine Teilnehmer heute bei der HUK-COBURG im Excel Training auch bestätigt .. also auch mal was neues ausprobieren ...in diesem Sinne, einen schönen Abend

Bin mal gespannt ...
09/10/2017

Bin mal gespannt ...

Mit einem vernetzten Serviceaußendienst können Sie Probleme per Fernzugriff erkennen und beheben, sodass Sie Ihre Techniker nur dann zu einem Kunden entsenden müssen, wenn menschliches Eingreifen unbedingt erforderlich ist.

Irgendwann kommt jeder drauf :-)  - aber musste es so teuer werden?
09/10/2017

Irgendwann kommt jeder drauf :-) - aber musste es so teuer werden?

Das Hin und Her zwischen Windows und Linux in der Münchner Stadtverwaltung empört nun auch den Bund der Steuerzahler. Als "skandalösen" Fehlschlag wertet dieser auch die Gesundheitskarte und andere staatliche IT-Großprojekte.

Adresse

Mensteder Weg 22
Großheide
26532

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