05/06/2026
⚖️ Wusstest du, dass dein IT-Dienstleister sich strafbar machen kann, wenn er Mandantendaten nicht richtig schützt?
Seit 2017 regelt § 43e der Bundesrechtsanwaltsordnung ganz genau, unter welchen Bedingungen eine Kanzlei externe Dienstleister an ihre Systeme lassen darf. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur Ärger mit der Kammer, sondern im schlimmsten Fall einen Bruch der Verschwiegenheitspflicht. Viele Kanzleien in Gevelsberg und im Ennepe-Ruhr-Kreis wissen gar nicht, dass dieser Paragraf auch ihre eigene IT betrifft.
Genau hier liegt der Unterschied zwischen einem normalen IT-Dienstleister und einem Partner, der Kanzleien wirklich versteht.
Das bringt dir eine Kanzlei-IT mit edv-trend:
✅ Verschwiegenheitsverpflichtung und AV-Vertrag von Anfang an
✅ Serverstandort Deutschland statt rechtlicher Grauzone
✅ Aktiver Cyber-Security-Schutz für deine Mandantendaten
✅ Ein fester Ansprechpartner, der deine Pflichten kennt
edv-trend aus Gevelsberg betreut Kanzleien in Schwelm und im gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis mit Managed Services, Cyber Security und IT-Infrastruktur aus einer Hand. Regionaler Partner, kurze Reaktionszeiten und ehrliche Beratung, die deine berufsrechtlichen Pflichten ernst nimmt.
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