09/07/2026
Eine Verwalterin. 13 Neuvermietungen. 16.800 Euro Provision. Jetzt muss sie alles zurückzahlen. Genau das hat der BGH am 21. Mai 2026 entschieden.💸
Die Entscheidung ist eindeutig: Wer eine Wohnung verwaltet, darf für die Vermittlung von Mietverträgen über genau diese Wohnung keine Maklerprovision verlangen. Das war lange strittig und wurde jetzt vom BGH klargestellt.
Hintergrund: Zahlt ein Vermieter Provision an seinen Verwalter, besteht die Gefahr, dass er diese Kosten über eine höhere Miete weitergibt. Das Gesetz will genau das verhindern. Wer entsprechende Klauseln im Verwaltervertrag hat, sollte diese jetzt prüfen.
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