Zollcon GmbH

Zollcon GmbH Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen für den Zoll und Außenhandel Das Thema Weiterbildung spielt bei uns ebenfalls seit Jahren eine wichtige Rolle.

Zollcon GmbH – Ihr Partner für den Außenhandel.

◦Beratung
◦Dienstleistung
◦Software
◦Weiterbildung

Als Außenwirtschafts- und Zollberatungsgesellschaft bieten wir seit über einem Jahrzehnt unsere Dienstleistungen deutschlandweit an. Unser Kerngeschäft ist die Beratung in allen Fragen des Zoll-, Präferenz- und Außenwirtschaftsrechts. Bei unseren Dienstleistungen steht die Zollabfertigung und die A

bwicklung von Zollformalitäten im Vordergrund. Im Bereich Software bieten wir, JAVA-basierte Fachanwendungen für Außenhandels- und Präferenzabwicklungen an. Unser Motto: „aus der Praxis – für die Praxis“. Hierbei unterstützt uns unser Schwesterunternehmen, die Novasem OHG www.novasem.de. Jahrelange Erfahrung, fundiertes Wissen, ein engagiertes Team und unsere innovative Unternehmensphilosophie machen uns zum idealen Partner für Sie.

🚨 20. EU-Sanktionspaket gegen Russland ist in Kraft.Seit Donnerstag ist es offiziell: Die EU hat das 20. Sanktionspaket ...
27/04/2026

🚨 20. EU-Sanktionspaket gegen Russland ist in Kraft.

Seit Donnerstag ist es offiziell: Die EU hat das 20. Sanktionspaket verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht.

Verordnung (EU) 2026/506 – für alle, die es genau wissen müssen:
👉 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202600506

Was das bedeutet:
Neue Einträge auf Sanktionslisten, erweiterte Handelsbeschränkungen, aktualisierte Verbotslisten – wer im Außenhandel aktiv ist, muss jetzt prüfen, ob bestehende Geschäftsbeziehungen und Warenströme noch compliant sind.

Unsere Empfehlung: Sanktionslistenprüfung sofort aktualisieren. Nicht morgen.

Sie sind unsicher, ob Ihre Prozesse das abbilden? Wir prüfen das für Sie – bevor es teuer wird.

📩 [email protected]

🐣🌍 Frohe Ostern!Wir hoffen, dass Sie die Feiertage genießen und einen Moment zum Abschalten finden – auch wenn der inter...
02/04/2026

🐣🌍 Frohe Ostern!

Wir hoffen, dass Sie die Feiertage genießen und einen Moment zum Abschalten finden – auch wenn der internationale Handel derzeit wenig Raum für Ruhe lässt.

Das erste Quartal 2026 hat es bereits deutlich gezeigt:
Die Dynamik in den Bereichen Zoll, Außenhandel und Compliance nimmt weiterhin spürbar zu.

Neue regulatorische Anforderungen, geänderte Fristen, zusätzliche Berichtspflichten und steigende Anforderungen an die interne Organisation stellen Unternehmen vor immer komplexere Herausforderungen.

👉 Themen wie der Übergang von CBAM in die Regelphase, Diskussionen rund um Anpassungen der EUDR, Änderungen im Sanktionsbereich oder die mögliche Abschaffung der Zollfreigrenze zeigen deutlich:
Der internationale Handel ist ständig in Bewegung – und schneller denn je.

**Was bedeutet das für Unternehmen?**
Es reicht nicht mehr aus, nur punktuell auf Veränderungen zu reagieren.
Gefragt ist eine strukturierte und resiliente Außenhandelsorganisation, die:

✔️ Risiken frühzeitig erkennt
✔️ klare Prozesse definiert
✔️ Verantwortlichkeiten verbindlich festlegt
✔️ jederzeit prüfungssicher aufgestellt ist

Denn eines ist sicher:
Die Anforderungen steigen – und damit auch die Risiken.

👉 **Unser Fazit aus dem ersten Quartal:**
Unternehmen, die proaktiv handeln und ihre Prozesse aktiv steuern, haben einen klaren Vorteil.

Nutzen Sie die kommenden Monate, um Ihre Organisation zu überprüfen, zu optimieren und zukunftssicher aufzustellen.

Gerne unterstützen wir Sie dabei – ob durch Beratung, Audits, Schulungen oder digitale Lösungen.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie frohe Ostertage und einen erfolgreichen Start in das zweite Quartal!

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Muss ich die Einhaltung der No-Russia-Klausel eigentlich noch überprüfen – oder ist das Thema erledigt?Viele Unternehmen...
17/03/2026

Muss ich die Einhaltung der No-Russia-Klausel eigentlich noch überprüfen – oder ist das Thema erledigt?

Viele Unternehmen denken:
👉 Klausel in AGB oder Vertrag aufgenommen = Pflicht erfüllt.

Leider ist es nicht ganz so einfach.
💡 Für bestimmte Waren (insbesondere Kapitel 84, 85, 88 und 90) reicht die reine Vertragsklausel nicht aus.

Hier sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich:
Sie müssen durch eine dokumentierte und nachweisbare Risikobewertung sicherstellen, dass Ihre Waren nicht nach Russland oder Belarus gelangen oder dort verwendet werden.

Und genau hier liegt das Risiko:
Ohne diese Prüfung drohen trotz vorhandener No-Russia-Klausel empfindliche Strafen.

👉 Die gute Nachricht:
Mit einer strukturierten Risikobewertung lässt sich dieses Risiko sauber beherrschen.

Unsere Risikomanagement-Checkliste unterstützt Sie genau dabei:
✔ einmal aufsetzen – dauerhaft nutzen
✔ rechtssicher dokumentieren
✔ immer auf dem aktuellen Stand bleiben
Und wenn sich die Anforderungen ändern?
Dann passen wir die Checkliste entsprechend an.

📩 Gerne wenden Sie sich bei Fragen an unser Team: service@zollcon .de

„Wird schon nicht so viel kosten.“Diesen Satz hören wir erstaunlich oft, wenn Unternehmen mit einem Ordnungswidrigkeiten...
11/03/2026

„Wird schon nicht so viel kosten.“

Diesen Satz hören wir erstaunlich oft, wenn Unternehmen mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren konfrontiert sind.

Die Überlegung dahinter:
Wenn das Bußgeld unter einer bestimmten Summe liegt, lohnt es sich wirtschaftlich nicht, gegen den Bescheid vorzugehen. Schließlich können die Kosten eines Verfahrens schnell höher sein als die eigentliche Geldbuße.
Auf den ersten Blick klingt das logisch.

👉 Was dabei jedoch häufig übersehen wird:
Wird das Verfahren nicht eingestellt, erfolgt ein Eintrag in das Gewerbezentralregister.

Dieses Register ist in gewisser Weise mit dem Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister vergleichbar – mit einem entscheidenden Unterschied:
Während im Führungszeugnis nur schwerere Tatbestände erscheinen, werden im Gewerbezentralregister bereits Geldbußen über 200 € erfasst.
Warum ist das relevant?

In den letzten Tagen haben uns mehrere Mandanten kontaktiert, weil sie von Bieter- oder Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen wurden.
Die Begründung für den Ausschluss haben sie erst über Umwege erfahren – ein Eintrag im Gewerbezentralregister.

Deshalb wird eines immer wichtiger:
Außenhandel im Unternehmen strukturiert und organisationsweit aufzustellen.
Nicht nur einzelne Verantwortliche sollten das Thema tragen –
alle relevanten Abteilungen müssen eingebunden sein.

Denn funktionierende Außenhandelsorganisation bedeutet heute vor allem eines:
Risiken früh erkennen, Prozesse sauber dokumentieren und Verantwortlichkeiten klar definieren.
Was gibt es in Ihrem Unternehmen noch zu organisieren?

🇪🇺🇮🇳 Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien unterzeichnet – Inkrafttreten noch offenNach rund 19 Jahren Verhandl...
06/02/2026

🇪🇺🇮🇳 Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien unterzeichnet – Inkrafttreten noch offen

Nach rund 19 Jahren Verhandlungen wurde das Freihandelsabkommen zwischen Indien und der Europäischen Union unterzeichnet. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Abkommen kurzfristig in Kraft tritt.

Zunächst muss der Vertrag eine juristische Prüfung durchlaufen und anschließend in den 23 Amtssprachen der EUparlamentarisch angenommen werden. Auch das indische Parlament muss dem Abkommen noch zustimmen.
Aktuell kann daher nur vermutet werden, dass eine Anwendbarkeit in der zweiten Jahreshälfte möglich ist.

Da Indien bislang hohe Importzölle erhebt, sind deutliche Zollsenkungen für bestimmte Waren vorgesehen. So liegt der Zollsatz für Kraftfahrzeuge mit Fremdzündung (Benzin) derzeit bei 70 % und soll auf 10 % reduziert werden.
Auch Branchen wie Maschinenbau, Agrarwirtschaft und die Lebensmittelindustrie könnten erheblich profitieren.

Verlässliche Details sind jedoch erst nach Veröffentlichung des finalen Vertragstextes möglich. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

🌍 Weitere Freihandelsabkommen in Verhandlung
Die Europäische Union arbeitet aktuell intensiv daran, weitere Abkommen abzuschließen – unter anderem mit:
Australien
Malaysia
Philippinen
Thailand
Vereinigte Arabische Emirate

CBAM-Ausweitung ab 2028 wahrscheinlich – neue Warengruppen im FokusDem Europäischen Parlament und dem Rat liegt aktuell ...
03/02/2026

CBAM-Ausweitung ab 2028 wahrscheinlich – neue Warengruppen im Fokus

Dem Europäischen Parlament und dem Rat liegt aktuell ein Antrag der EU-Kommission vor, der eine Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs vorsieht.

Künftig könnten insbesondere nachgelagerte Erzeugnisse mit hohem Stahl- und Aluminiumanteil erfasst werden – darunter z. B.:
Maschinen
Nägel
Fahrzeugbauteile
Kabel
Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke

🚩Ziel der geplanten Erweiterung ist es, Produktionsverlagerungen und Umgehungsmaßnahmen in Drittländer zu verhindern und Carbon Leakage weiter einzudämmen.

Das Thema CBAM bleibt damit hochdynamisch und strategisch relevant.
Unser ESG-Team unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Pflichten:
📩 [email protected]

🌍 Zeit zum durchatmen?Nach jüngsten Drohungen aus Washington über zusätzliche Zölle gegen mehrere europäische Staaten im...
22/01/2026

🌍 Zeit zum durchatmen?

Nach jüngsten Drohungen aus Washington über zusätzliche Zölle gegen mehrere europäische Staaten im Zusammenhang mit dem Streit um Grönland, gibt es nun eine überraschende Wende:
US-Präsident Donald Trump hat angekündigt, die ursprünglich für Anfang Februar geplanten Zölle auf Importe aus Europa nicht zu erheben, nachdem bei Gesprächen mit dem NATO-Generalsekretär ein Rahmen für eine künftige Vereinbarung zur Arktisregion erzielt worden sei.

Diese Entwicklung wird international als De-Escalation gewertet – gleichzeitig bleiben die Verhandlungen um Sicherheit, Handel und geopolitische Interessen in der Arktis ein zentraler Faktor für die Zukunft der EU-USA-Beziehungen.

👉 Für Unternehmen mit globalen Lieferketten, Exporten oder Zollabhängigkeiten gilt weiterhin:
Beobachten Sie die Situation genau, planen Sie auch alternative Szenarien ein und halten Sie Ihre Compliance-Prozesse flexibel.
Wir begleiten Sie gerne bei der Einschätzung von Chancen, Risiken und konkreten Auswirkungen auf Ihr Außenhandelsgeschäft.

Mehr Infos unter: https://lnkd.in/dSh3khaa

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🌍 CBAM ist gestartet – was bedeutet das jetzt konkret für Importeure?Seit dem 01.01.2026 ist der CO₂-Grenzausgleichsmech...
20/01/2026

🌍 CBAM ist gestartet – was bedeutet das jetzt konkret für Importeure?

Seit dem 01.01.2026 ist der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in der Regelphase angekommen.
Der Übergangszeitraum ist beendet – aus Beobachtung werden verbindliche Pflichten.

Unternehmen, die emissionsintensive Waren wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Strom, Wasserstoff oder bestimmte Düngemittel in die EU importieren, müssen sich jetzt mit neuen Anforderungen auseinandersetzen:
✔ Schwellenwerte & Ausnahmen
✔ Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder
✔ Neue Meldepflichten
✔ Start der CO₂-Bepreisung in den kommenden Jahren

Auch wenn viele Unternehmen durch den 50-Tonnen-Schwellenwert entlastet werden, bleibt CBAM für den Großteil der Emissionen ein zentrales Thema im Außenhandel.

👉 In unserem aktuellen Blogartikel erklären wir kompakt und praxisnah,
was CBAM bedeutet, wen es betrifft und welche Fristen jetzt entscheidend sind.

🔗 Zum Blogartikel: https://www.zollcon.de/cbam/

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einordnung Ihrer Warenströme und bei der Registrierung als CBAM-Anmelder – in Deutschland und Spanien.

Das Schengener Abkommen - Internationale Übereinkommen, insbesondere zur Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen.

🎉 Willkommen 2026! 🎉Wir starten mit Zuversicht, neuen Ideen und dem klaren Fokus, unsere Kundinnen und Kunden auch im ne...
02/01/2026

🎉 Willkommen 2026! 🎉

Wir starten mit Zuversicht, neuen Ideen und dem klaren Fokus, unsere Kundinnen und Kunden auch im neuen Jahr zuverlässig durch die Herausforderungen des Außenhandels zu begleiten.

Vielen Dank für das Vertrauen, die Zusammenarbeit und den offenen Austausch im vergangenen Jahr.
Wir freuen uns darauf, 2026 gemeinsam weiterzugestalten.

Ihr Team der Zollcon GmbH

Was steckt hinter dem AEO – und lohnt sich die Bewilligung für Unternehmen wirklich?In unserem neuen Blogartikel erkläre...
05/12/2025

Was steckt hinter dem AEO – und lohnt sich die Bewilligung für Unternehmen wirklich?

In unserem neuen Blogartikel erklären wir kompakt, verständlich und praxisnah die verschiedenen AEO-Formen, den Weg zur Bewilligung und die Vorteile für Unternehmen im internationalen Handel.

➡️ Jetzt Wissensvorsprung sichern und den vollständigen Artikel lesen!
https://lnkd.in/dcgT7NCc

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Dieter-Streng-Straße 3
Fürth
90765

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Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
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