IT Services Norbert Befurt

IT  Services Norbert Befurt Der kompetente Service rund um PC und Netzwerke. Seit 2001 ist IT Services Norbert Befurt in der EDV-Branche tätig. lassen Sie sich beraten.

Spezialgebiet: Individuelle Kundenbetreuung

Kundenstamm: Kleine und mittlere Unternehmen, die maßgeschneiderte Lösungen brauchen, um die Kosten niedrig zu halten/zu senken und die Effizienz zu steigern. Rauchwarnmelder gehören auch zu unerem Angebot. seit dem 1.1.2015 sind Rauchwarnmelder auch in BW Pflicht.

18/02/2022

Vortrag und Diskussion mit Achim Doerfermusikalisch begleitet von Kantor Daniel KempinVeranstaltet vom Bündnis zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialis...

01/12/2021
27/01/2021
06/08/2016
21/08/2015

Die für viele Leute gängige Praxis ihre Essensfotos über soziale Netzwerke mit Freunden zu teilen, kann teuer werden. Da das Recht an der Komposition der Speisen beim Koch liegt, drohen Abmahnungen für die »Food Porn« genannten Essensbilder.

21/08/2015

Unbekannte haben E-Mail-Adressen aus Adressbüchern von T-Online-Konten gekapert und versenden in deren Namen Spam-Mails. Diese enthalten Links zu Webseiten mit Schad-Software.

26/07/2015

Mit einer neuen Masche sollen ahnungslose Anwender in die Falle gelockt und abgezockt:

Über manipulierte Bluescreens wird zur Zeit eine Telefonnummer verbreitet, unter der, Hilfe für den aktuellen PC-Absturz versprochen wird. Die Betrüger täuschen also ein abgestürztes System vor, um anschließend ihr ahnungsloses Opfer über eine kostenpflichtige Hotline weiter in die Irre zu führen. Denn wenn Sie diese Telefonnummer auch anwählen versuchen diese Betrüger, sie als Anrufer zur Installation weiterer Schad-Software zu überreden.
Auch dieser Download wird natürlich als zwingend notwendig bezeichnet, da es sich um eine hilfreiche Anwendung zum Reparieren des PCs handeln soll. Aber wenn dieser Trojaner erstmal auf dem Rechner gelandet ist, können die Datendiebe die Kontrolle über das gesamte System übernehmen.

Rufen Sie deshalb niemals bei einer Telefonnummer an, die in einer Absturz-Information von Windows enthalten ist. Microsoft teilt über diesen Bluescreen keine Telefonnummern mit, sodass es sich dabei immer um einen Betrugsversuch handelt.

Für weitere Fragen stehe ich immer zur Verfügung

Seit 1.1.2015 sind Rauchwarnmelder auch in Badeb-Württemberg Pflicht
12/02/2015

Seit 1.1.2015 sind Rauchwarnmelder auch in Badeb-Württemberg Pflicht

Kassel (jur). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Gehörlosen für ihre Wohnung Rauchmelder mit Lichtsignalanlage bezahl...
11/02/2015

Kassel (jur). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Gehörlosen für ihre Wohnung Rauchmelder mit Lichtsignalanlage bezahlen. Die Geräte dienen dem mittelbaren Behinderungsausgleich und erleichtern Gehörlosen das selbstständige Wohnen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Mittwoch, 20. August 2014, veröffentlichten Urteil (Az.: B 3 KR 8/13 R).

In dem Rechtsstreit hatte ein Gehörloser aus Hamburg geklagt. Der Mann hatte bei der Techniker Krankenkasse die Kostenerstattung unter anderem für zwei Rauchmelder mit Lichtsignalanlage beantragt.

Der Wunsch des Versicherten fand sowohl bei der Techniker Krankenkasse als auch beim Landessozialgericht (LSG) Hamburg kein Gehör. Aufgabe der Krankenkasse sei die medizinische Rehabilitation, so das LSG in seinem Urteil vom 27. September 2012 (Az.: L 1 KR 147/11; JurAgentur-Meldung vom 17. Januar 2013).
Die Leistungspflicht der Kassen sei lediglich auf die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens begrenzt. Rauchmelder als „allgemeine Vorsorge für Risiko- und Gefahrensituationen“ seien aber „der Eigenverantwortung des Einzelnen zuzurechnen“, urteilte das LSG.

Das BSG sah dies in seinem Urteil vom 18. Juni 2014 jedoch anders. Der Kläger habe Anspruch auf Versorgung mit zwei Rauchmeldern für Gehörlose. Bei den Rauchmeldern mit Lichtsignalanlage handele es sich um Hilfsmittel, die dem mittelbaren Behinderungsausgleich dienen.

Eine Voraussetzung für eine Leistungspflicht der Krankenkassen liege vor, wenn das Hilfsmittel „die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mindert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft“, betonte der 3. BSG-Senat.

Rauchmelder an sich dienten einem grundlegenden Sicherheitsbedürfnis und seien mittlerweile in 13 von 16 Bundesländern vorgeschrieben. Sie gehörten „als unverzichtbares Warnsystem zur Grundausstattung von Wohnräumen“. Für Gehörlose reichten akustische Rauchmelder jedoch nicht aus. Sie seien auf Geräte mit optischen Signalen angewiesen, die „ein von fremder Hilfe unabhängiges selbstständiges Wohnen“ erleichtern.

Auch die weiteren Voraussetzungen für eine Kostenerstattungspflicht der Krankenkassen seien erfüllt. So handele es sich bei den Rauchmeldern für Gehörlose um „bewegliche Gegenstände“, die bei einem Umzug mitgenommen werden können. Auch handele es sich bei den Rauchmeldern mit Lichtsignalanlage nicht um „allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens“, so das BSG.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
Symbolgrafik: © Gerhard Seybert - Fotolia.com

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