14/10/2026
Dein SBOM-Nachweis beim Zuschlag war vollständig. Ist er es heute noch?
Seit März 2026 erlaubt der IT-Planungsrat-Beschluss 2025/48 die SBOM-Vereinbarung als Vertragsbestandteil bei Bund- und Länder-IT-Verträgen. Laut it-recht-kanzlei.de (24.03.2026) kann eine fehlende oder unvollständige SBOM dabei einen Sachmangel sein, auch wenn deine Software technisch einwandfrei läuft, und zwar über die gesamte Vertragslaufzeit, nicht nur beim Zuschlag.
Läuft dein Liefervertrag mit Bund oder Land, ist der SBOM-Nachweis von damals damit kein abgeschlossenes Kapitel mehr.
Wie aktuell ist dein SBOM-Stand im laufenden Vertrag? Mehr dazu: https://mhm-digitale-loesungen.de/sbom-sachmangel-check?utm_source=facebook&utm_medium=video_post&utm_campaign=sbom_sachmangel_20261014