21/05/2026
Heute ist Global Accessibility Awareness Day. Ein Tag, der den Blick auf die Bedeutung von digitaler Inklusion, Barrierefreiheit und den Zugang zu Technologie für Menschen mit Einschränkungen lenken soll.
In der Praxis wird rund um Barrierefreiheit trotzdem oft zuerst über gesetzliche Anforderungen gesprochen. Spätestens seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das vor allem Angebote für Verbraucher betrifft, müssen sich viele Unternehmen verbindlich mit dem Thema auseinandersetzen.
Barrierefreie digitale Angebote sind aber auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben wichtig, denn Menschen mit Einschränkungen begegnen ihnen privat genauso wie im Berufsalltag. Sie nutzen Portale, Formulare, Dokumente, Anwendungen und durchlaufen digitale Prozesse. Wenn diese Angebote schwer nutzbar sind, betrifft das Situationen, die für viele Menschen Teil ihres Alltags sind.
Barrierefreiheit erfordert die Berücksichtigung relevanter Aspekte sowohl in der technischen Umsetzung als auch in Gestaltung und Redaktion. Bei der Gestaltung spielen zum Beispiel klare Strukturen, ausreichende Kontraste und gut erkennbare Bedienelemente eine Rolle. Redaktionell geht es darum, Inhalte verständlich aufzubauen, Linktexte eindeutig zu formulieren, Bilder mit sinnvollen Alternativtexten zu versehen, PDFs sauber aufzubereiten und Videos auch ohne Ton verständlich zu machen. Für Menschen mit Einschränkungen kann das alles darüber entscheiden, ob sie arbeitsrelevante Informationen auf Websites erfassen oder webbasierte Prozesse, zum Beispiel in Lieferantenportalen, bearbeiten können.
Deshalb sollte Barrierefreiheit auch dort mitgedacht werden, wo sie nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Der Global Accessibility Awareness Day ist deshalb ein guter Anlass, genauer hinzuschauen, welche Entscheidungen digitale Angebote im Alltag zugänglicher machen können.