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icherung und transparenter Fernzugriffe. Wir empfehlen nur bewährte, qualitativ hochwertige Produkte zu einem guten Preis- Leistungsverhältnis. Mit uns sind Sie gut beraten! Impressum
Haftungsausschlussklausel
1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist
3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
4. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.
5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. VisionNet
Enrico Schröder
Wallstr. 13
D-63303 Dreieich
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Definitionen
Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der VisionNet AG - im Folgenden nur noch VisionNet genannt - und den dazugehörenden Vertragsabschlüssen liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Bedingungen des Bestellers/Käufers (im Folgenden: Vertragspartner) sind für VisionNet unverbindlich. Nur soweit VisionNet abweichende Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich bestätigt, gelten diese, jedoch ohne Wirkung für zukünftige Geschäfte.
2. Lieferpreise, Rechnungsprüfung
Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen. Wird kein Preis ausdrücklich vereinbart, so gilt - uhrzeitgenau - die aktuelle Preisliste von VisionNet, welche im Internet abrufbar ist. Die Zahlung wird sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Umsatzsteuer wird in der jeweils festgelegten Höhe auf die Preise aufgeschlagen. Der Vertragspartner hat innerhalb einer angemessenen Frist die Rechnungsstellung zu prüfen. Reklamationen der Rechnungsstellung nach Ablauf von 6 Wochen werden von VisionNet nicht mehr berücksichtigt.
3. Vertragsschluss, Bestätigung der Bestellung im E-Commerce
Mit Bestellung erklärt der Vertragspartner verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen (Vertragsangebot). VisionNet wird kurzfristig, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, die Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebotes erklären. Die Annahme kann auch durch Auslieferung der Ware erklärt werden. Bei Bestellungen auf elektronischem Wege wird VisionNet den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar. Bei elektronischen Bestellungen wird der Vertragstext von VisionNet gespeichert und dem Vertragspartner auf sein Verlangen per E-Mail zur Verfügung gestellt.
4. Gefahrübergang
Der Vertragspartner trägt die Gefahr eines zufälligen Untergangs der Ware ab Erfüllungsort. Dies gilt auch für den Fall der Versendung der Ware an einen anderen als den Erfüllungsort.
5. Gewährleistung
VisionNet leistet Gewähr für Mängel der Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist. Normaler, gebrauchstypischer Verschleiß ist, ebenso wie vorzeitige Abnutzung durch untypischen Gebrauch - etwa unter ungewöhnlich erhöhter Belastung - kein Mangel. a. Die Zusicherung von Eigenschaften bzw. die Übernahme von Garantien ist nur insoweit verbindlich, wie VisionNet diese dem Vertragspartner besonders schriftlich bestätigt hat. Neben den von VisionNet gegebenen Produktbeschreibungen stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers oder eines Dritten keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. b. VisionNet leistet Gewähr für zwei Jahre ab Ablieferung der Ware (Gewährleistungsfrist). Eine abweichende Gewährleistungsfrist kann im Einzelfall - insbesondere bei Sonderaktionen - vereinbart werden. Auf eine abweichende Gewährleistungsfrist weist VisionNet spätestens im Angebot hin. Die Gewährleistung besteht nicht für Mängel, die nicht rechtzeitig angezeigt worden sind (Ziff. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
c. VisionNet leistet in Abweichung von § 439 Abs. 1 BGB nach Wahl von VisionNet Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Wir weisen darauf hin, dass Nachbesserung aufgrund des Massencharakters der Ware in der Regel nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist (§ 439 Abs. 3 S. 1 BGB). VisionNet wird daher in der Regel Nachlieferung wählen. Die Nachlieferung kann in der Regel innerhalb von höchstens 30 Tagen (angemessene Frist zur Nachlieferung) erfolgen. Der Vertragspartner akzeptiert, dass die Nachlieferung im Einzelfall - in Abhängigkeit von Marktlage und Verfügbarkeit - auch länger dauern kann. Die Verfügbarkeit der Ware kann aufgrund der technischen Weiterentwicklung bereits nach kurzer Zeit eingeschränkt sein. VisionNet ist daher berechtigt, den Nacherfüllungsanspruch durch Lieferung gleich- oder höherwertiger abweichender Ware auch eines anderen Herstellers zu erfüllen, soweit diese Ware nach ihren Spezifikationen funktionsidentisch ist. d. Wählt der Vertragspartner nach Scheitern der Nacherfüllung wegen eines Mangels den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Anspruch auf Schadenersatz zu. e. Grundsätzlich gilt für Computerhardware, dass der Einbau entsprechende Sachkunde voraussetzt. Eventuelle Montageanleitungen stellen einen Service, nicht jedoch Inhalt des Erfüllungsanspruches dar. Montageanleitungen können auch in Fremdsprachen oder gar nicht vorhanden sein. Besteht der Mangel - sofern diese ausnahmsweise ausdrücklich zum Inhalt des Erfüllungsanspruches gemacht wurde - in einer fehlerhaften Montageanleitung, ist VisionNet nur zur Nachlieferung einer fehlerfreien Montageanleitung verpflichtet. Dies gilt nur dann, wenn die fehlerhafte Montageanleitung der Montage entgegensteht. f. Über das vorgehende Hinaus tritt VisionNet dem Vertragspartner eventuell weitergehende Ansprüche gegenüber den Lieferanten von VisionNet ab. g. Für den Fall der Rückabwicklung eines Kaufvertrages berechnet VisionNet für jeden Tag der Nutzung der Ware eine pauschale Nutzungsentschädigung von 1/1000 des Nettokaufpreises. Dem Vertragspartner steht es frei, einen geringeren Wert der Nutzung nachzuweisen. h. Jeder Austausch erfolgt ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Nachbelastung von Reparaturkosten und Testpauschalen. Eine Nachbelastung erfolgt insbesondere, wenn sich bei der Garantiereparatur herausstellt, dass kein Fehler vorliegt, ein unzulässiger Fremdeingriff erfolgte, die Garantievoraussetzungen entfallen sind oder ähnliches.
6. Anzeige von Mängeln
Der Vertragspartner hat die Ware rechtzeitig vor Annahme/Quittierung sorgfältig auf Schäden und Fehlmengen zu untersuchen, diese sofort zu beanstanden, auf dem Empfangsschein etc. vollständig anzugeben und sich schriftlich bestätigen zu lassen. Der Vertragspartner hat im Beanstandungsfall alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Tatbestandsaufnahme rechtzeitig und formgerecht durchführen zu lassen. Über vorgenannte Kontrollen hinaus ist vom Vertragspartner die Ware beim Empfang auf richtige Menge, Art und Qualität unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Übergabe der Ware schriftlich anzuzeigen. Der Vertragspartner muss auch bei nicht offensichtlichen Mängeln VisionNet innerhalb von einer Woche, nachdem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, diesen an VisionNet mitteilen.
7. Haftungsbeschränkung
Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung von VisionNet auf den nach Art des Vertrages typischen, vorhersehbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VisionNet. VisionNet haftet bei leicht fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Pflichten nicht. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seitens VisionNet oder ihrer Erfüllungsgehilfen gehaftet wird oder der Schaden auf dem Fehlen einer schriftlich besonders zugesicherten Eigenschaft beruht, durch deren Zusicherung der Vertragspartner vor einem solchen Schaden abgesichert werden sollte. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht, soweit bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens VisionNet oder ihrer Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Körperschäden, Gesundheitsbeschädigung oder Verlust des Lebens des Vertragspartners. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen VisionNet werden nicht ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmer
VisionNet behält gegenüber dem Vertragspartner das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur restlosen Begleichung ihrer Gesamtforderung aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner (Vorbehaltsware). Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Vertragspartner bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist, da der Eigentumsvorbehalt alle laufenden offenen Saldoforderungen sichert. Der Vertragspartner darf die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen üblichen Geschäftsverkehrs veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung, ist er nicht befugt. Alle ihm aus jeder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen (einschließlich eventueller Nebenrechte) tritt der Vertragspartner bis zur Höhe der jeweils offenen Gesamtforderung der VisionNet zu deren Sicherung an VisionNet ab. VisionNet nimmt die Abtretung an. Beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis, erfolgt die Abtretung entsprechend des Rechnungswertes der mitverkauften Vorbehaltsware. Solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber VisionNet nachkommt, ist er bis auf Widerruf ermächtigt, die auf VisionNet sicherungshalber abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Verfügung über diese Forderungen durch den Vertragspartner ist nur Zug um Zug gegen Auszahlung des Erlöses an VisionNet zulässig, und zwar bis zur restlosen Regulierung der offenen (Saldo-)Gesamtforderung der VisionNet. Die Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners auftreten. Bei Zahlungseinstellung des Vertragspartners erlischt automatisch die Einzugsermächtigung. Auf Verlangen von VisionNet hat der Vertragspartner - insbesondere bei Widerruf oder Erlöschen der Einzugsermächtigung - VisionNet die Schuldner der abgetretenen Forderungen umgehend mitzuteilen und alle zur Geltendmachung der Rechte von VisionNet erwünschten und erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise auflösend bedingt, dass mit vollständiger Erfüllung der jeweils offenen Gesamtforderung von VisionNet gegenüber dem Vertragspartner das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf ihn übergeht. Auf Wunsch des Vertragspartners gibt VisionNet nach ihrer Wahl ihr zustehende Sicherungen frei, soweit ihr Wert die jeweils zu sichernde Gesamtforderung von VisionNet um 20 % übersteigt. Ab Zahlungseinstellung des Vertragspartners oder bei Beantragung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen ist der Vertragspartner zur Veräußerung der Vorbehaltsware nicht mehr befugt und hat gesonderte Lagerung bzw. Kennzeichnung der Vorbehaltsware unverzüglich vorzunehmen. Ferner hat der Vertragspartner die aus an VisionNet abgetretenen Forderungen eingehenden Beträge auf einem separaten Konto gutschreiben zu lassen.
9. Allgemeine Regelungen für den Eigentumsvorbehalt
VisionNet ist bei ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartner oder im Falle des Zahlungsverzuges sowie bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartner berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit auch ohne Nachfristsetzung - bei Zahlungsverzug nach Nachfristsetzung -soweit zurückzuverlangen, als es zur Deckung aller Forderungen von VisionNet erforderlich erscheint. VisionNet ist zu diesem Zwecke berechtigt, die Räume des Vertragspartners zu betreten, in denen die Ware lagert, und die Ware in Besitz zu nehmen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die Räume von Dritten, sofern die Ware bei Dritten lagert. Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass der Zutritt zu diesen Räumen ungehindert ausgeübt werden kann. Die Kosten der Rücknahme trägt der Vertragspartner.
10. Abtretungsverbot
Die Rechte und Pflichten aus den mit VisionNet geschlossenen Verträgen können vom Vertragspartner nicht ohne Einwilligung von VisionNet auf einen Dritten übertragen werden. Sofern eine ohne Zustimmung von VisionNet vorgenommene Abtretung gem. § 354a HGB dennoch wirksam ist, wird hierdurch das Recht von VisionNet, mit etwaigen Gegenforderungen auch gegenüber dem neuen Gläubiger (Zessionar) aufzurechnen, nicht berührt.
11. Datenschutz
Der Vertragspartner wird gemäß § 26 BundesdatenschutzG darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit seiner Geschäftsbeziehung mit VisionNet generierten Daten für Zwecke der Geschäftsabwicklung und auch bei anderen Unternehmen, mit denen VisionNet zusammenarbeitet, gespeichert werden.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
Erfüllungsort ist Braunschweig. Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht einschließlich des UN-Kaufrecht aber ausschließlich des Internationalen Privatrechtes. Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen VisionNet und dem Vertragspartner ist Braunschweig. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende, wirksame Regelung.