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24/10/2024

8 statt 10 Jahre: Kürzere Aufbewahrungsfrist für Ihre Steuerunterlagen


Immer zum Jahreswechsel können Sie Platz schaffen und alte (Steuer-)Unterlagen vernichten. In diesem Jahr können Sie sich von mehr alten Ordnern, Papierkram und Daten trennen. Denn in der vergangenen Woche hat der Bundesrat das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Die wichtigste Neuerung, die am meisten Selbstständige und Unternehmen betrifft:

Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird von 10 auf 8 Jahre verkürzt.

Das betrifft vor allem:

Buchführung (inkl. Rechnungen, Kontoauszüge, Quittungen usw.)
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Inventare
Abschlüsse und Steuererklärungen
Spendenbescheinigungen

Die neue Regelung wirkt sich sofort aus. Denn die neue Regelung gilt für alle Belege, die am Tag nach der Verkündung des Gesetzes noch nicht abgelaufen sind. Wenn Sie zum Jahreswechsel 2024/2025 Platz schaffen wollen, können Sie die Belege von zwei weiteren Jahren in den Reißwolf geben.

Beachten Sie bei den Aufbewahrungsfristen:

Die bisher 10- und jetzt 8-jährige Frist beginnt am Ende des betreffenden Jahres zu laufen. Beispiel: Für die Unterlagen aus dem Jahr 2016 beginnt die Frist also am 1.1.2017 und endet und bei 8 Jahren am 31.12.2024. Das heißt auf den ersten Blick, dass Sie jetzt am 1. Januar 2025 Unterlagen aus dem Jahr 2016 (und älter) bei der nun auf 8 Jahre verkürzten Aufbewahrungsfrist entsorgen können.

Achtung! Die Aufbewahrungsfrist beginnt jedoch erst mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzten Eintragungen in die Buchhaltung gemacht wurden, bzw. am Schluss des Jahres, in dem das Inventar, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt wurde (§ 147 Abgabenordnung). Ihren Jahresabschluss 2016 haben Sie mit Sicherheit erst in 2017 fertiggestellt.

Das heißt: Die 8-jährige Aufbewahrungsfrist für den Abschluss 2016 beginnt somit erst am 1.1.2018 und endet deshalb erst am 31.12.2025. Diese Besonderheit kann dazu führen, dass Unterlagen zu früh vernichtet werden – was im Falle einer Überprüfung zu unangenehmen Auseinandersetzungen führen kann.

🤓😡
Bürokratieentlastungsgesetz ??? Wo??
Verarschen kann ich mich selbst.
Wenn mann genau nachließt werden aus 10 Jahren, 8 Jahre die am Ende dann doch wieder 10 Jahre sind.

14/03/2023
18/01/2023

speedy – die clevere kasse. Das moderne elektronische Kassensystem für alle Branchen von Gastronomie und Einzelhandel, bis Dienstleistung. Schnell eingerichtet und einfach zu bedienen. Für alle Android-Geräte geeignet.

13/01/2023

An alle Personen, welche sich immer mal wieder aufregen, warum "Hand"-Arbeit so viel kostet.
Ein Kunde fragte, wieviel ihn eine bestimmte Arbeit kosten würde.
Antwort: „500.-“
Kunde: „So viel für diese Arbeit? Das ist ja echt viel!“
Antwort: „Wieviel dachtest du, dass es dich kosten würde?“
K: „Höchstens 100.- oder gratis, es ist ja eine schnelle Sache.“
A: „Für 100.- lade ich dich ein, es selber zu machen.“
K: „Hm ja, aber ich weiss nicht wie.“
A: „Für 100.- würde ich es dich lehren, so weisst du es für das nächste Mal und sparst so 400.-“
Der Kunde findet das eine gute Idee und akzeptiert. Danach wird ihm erklärt, was er alles braucht, um diese Arbeit zu verrichten:
„Mindestens zwei Maschinen, verschiedene Werkzeuge, Leim, Wachse, etc. etc...“
K: „Aber all diese Sachen besitze ich nicht! Und für nur dieses ein Mal kaufe ich die bestimmt nicht.“
A: „Gut, dann vermiete ich dir meine für 200.-, so kannst du es selber machen.“
K: „Ja ist gut.“ sagte er mir.
A: „Perfekt! Dann erwarte ich dich am Freitag.“
K: „Ah, ich kann am Freitag nicht. Ich habe nur heute Zeit.“
A: „Aber heute habe ICH keine Zeit um dir meine Sachen zu leihen und dich zu lehren wie es geht. Ausserdem fehlt dir die Zeit, um die Rohstoffe zu kaufen, die du noch benötigst.“
K: „Oje, doof... aber extra in einen Laden zu fahren, finde ich etwas zu extrem. Und dann mein Zeitaufwand. Du hast ja alles. Kannst du mir die Rohmaterialien verkaufen?“
A: „In Ordnung. Aber nur weil ich will, dass alles richtig läuft. Ich verkaufe dir mein Material für nochmals 100.- mehr. Du musst aber sehr pünktlich kommen, weil ich noch andere Arbeiten zu erledigen habe. Ich erwarte dich Morgen um 5 Uhr in der Früh, hier bei mir, um mit deiner Arbeit zu beginnen.“
K: „Weisst du was? Das ist mir zu früh. Besser ich bezahle die 500.-. Ich habe auch schon gerechnet und es würde mich ja um einiges mehr kosten.“
Man lässt sich nicht nur für die Arbeit bezahlen,sondern auch für:
- Kenntnis, Erfahrung
- Zeit, das Studium
- Werkzeuge, Geräte
- Serviceleistung
- Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit
- Verantwortung
- Garantie
- Patent
- Büro-Werkstatt-Keller-Lager Miete,
- Transport und alle anderen Sachen die ein Geschäft so mit sich bringt.
Niemand soll und darf die Arbeit von jemand anderem schlecht machen, nur weil er denkt, der Preis sei nicht angemessen.
Das ist ein Beispiel aus dem Leben.

11/01/2023

Fiskalisierungsgesetz
Warnhinweis für Kassensystem-Nutzer

Kassensysteme, die baubedingt nicht mit einer technischen Sicherheitseinheit (TSE) nachgerüstet werden können, dürfen seit dem 01.01.2023 nicht mehr betrieben werden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Kassen verwendet werden, die den neuen Maßstäben des Fiskalisierungsgesetzes entsprechen. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Steuerberater oder den Kassenhersteller.

Wichtige Informationen der Fa.Kassensysteme-Ritz für Ihre Speedy-Kassen KundenDie Kunden von Kasse Speedy PROkönnen sich...
13/12/2019

Wichtige Informationen der Fa.Kassensysteme-Ritz für Ihre Speedy-Kassen Kunden

Die Kunden von Kasse Speedy PRO
können sich darauf verlassen, dass Ihr System rechtzeitig, wie vom Gesetzgeber gefordert, nachgerüstet wird. Die hierzu notwendigen Updates der Software werden in den laufenden Verträgen (Miete oder Wartungsvertrag) ohne zusätzliche Kosten enthalten sein. Nicht enthalten sind die zusätzlichen Kosten für Hardware und die Einrichtung der Systeme.

Drei wichtige Neuerungen in 2020
Im kommenden Jahr steht dann eine dritte Verschärfung der Regeln an: das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ kommt. Das bestimmt, dass elektronische Registrierkassen künftig über eine „zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung“ verfügen müssen, und ist somit die vielleicht wichtigste Änderung im neuen Jahr. Aber: Sie ist nicht die einzige: Auf Gastwirte eine „Belegausgabenpflicht“ sowie die Pflicht zur Meldung von Kassen bei den Finanzbehörden zu.
Hier die Einzelheiten:
• „Belegausgabepflicht“: Ab dem ersten Januar 2020 gilt: Wenn Sie „aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle“ mit einer Registrierkasse erfassen – also z.B. Umsatz- oder Stornobuchungen – dann müssen Sie dem Kunden einen zugehörigen Beleg ausstellen. Wichtig hierbei: ob der Kunde den Beleg mitnimmt oder nicht, spielt für Sie hierbei keine Rolle.
• „Kassen-Meldepflicht: Ebenfalls neu im neuen Jahr: Sie müssen alle in Ihrem Betrieb genutzten Kassen an das zuständige Finanzamt melden. Für Kassen, die Sie bereits besitzen, haben Sie dafür bis zum 31. Januar 2020 Zeit; Kassen, die Sie zukünftig erwerben, bis spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme oder Außerbetriebnahme.
Setzen sie sich hierzu mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.
• „Manipulationsschutz“: Und schließlich: der viel zitierte „Manipulationsschutz“: Sie müssen sicherstellen, dass Ihre elektronische Registrier Kasse zum 01.01.2020 über eine „zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung“ verfügt, die vor Kassenmanipulationen schützt.
Um Ihr Kassensystem als Kassen-Systeme Ritz Kunde auf die neuen Anforderungen umzustellen ist ein Update der Kassen-Software zwingend erforderlich.
• Für Kassen-Systeme Ritz Kunden ist hierzu ein Wartungsvertrag mit dem Softwarehaus erforderlich,
die Kosten hierfür betragen zur Zeit 6,00€/Monat/Netto zahlbar für 12 Monate im Voraus. (Also 72,00€/Jährlich/Netto, die Fakturierung erfolgt durch das Software-Haus MT-Max/Speedy.
Kunden mit
Zusatzmodul "Benutzerverwaltung + grafischer Tischplan" nochmals 1,-€/Monat/Netto zahlbar für 12 Monate im Voraus. (Also 12,00€/Jährlich/Netto, die Fakturierung erfolgt durch das Software-Haus MT-Max/Speedy.

Alle anderen Kunden müssen eine neue Lizenz (260,-€/Netto) zuzüglich den Wartungsverträgen erwerben.
Details zum Wartungsvertrag siehe
https://www.kasse-speedy.de/faq/software/wartungsvertrag-kasse-speedy-pro.html

Zusätzlich benötigen Sie noch eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
diese wird ab Dezember 2019 zur Verfügung stehen, und kann über Kassen-Systeme Ritz bezogen werden.
• Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca.160,-€/Netto einmalig. (Diese wird über eine Micro-SD-Karte oder einen USB-Stick an der Kasse realisiert. Die TSE kann nicht über einen Handelsüblichen Datenträger realisiert werden)
Das Angebot ist zeitlich Beschränkt und muss bis Spätestens zum 31.12.2019 beauftragt sein.
Wir können das Software-Update gegen Entgeld für Sie vornehmen.

Mit Kasse Speedy PRO einsetzen, ist verpflichtend ein Wartungsvertrag abzuschließen. So erhalten Sie Support und immer die neueste Version der Software.

25/10/2016

Besuch der Eucasoft Hausmesse am 21.10.2016

Adresse

Blenkenweg 26
Dielheim
69234

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