11/06/2026
Rechnungen aufbewahren? Klar, weiß doch jeder. 📁
Der Ordner im Regal, fein säuberlich abgeheftet. Machen wir seit Jahrzehnten.
Aber mal ehrlich:
Wann hast du das letzte Mal eine Rechnung per Post bekommen?
Eben. Heute läuft alles digital. Das Angebot per Mail. Die Auftragsbestätigung per Mail. Die Rechnung als PDF im Anhang.
Und genau da schauen wir nicht gerne hin. 👀
Denn für diese Mails gilt dasselbe wie für den Papierordner – und das ist kein "Nice-to-have", sondern Gesetz:
📜 § 147 Abgabenordnung (AO) – steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht 📜 § 257 Handelsgesetzbuch (HGB) – Aufbewahrung von Handels- und Geschäftsbriefen 📜 GoBD – die Vorgaben der Finanzverwaltung: digital empfangene Unterlagen müssen digital, unveränderbar und jederzeit auffindbar archiviert werden
Das heißt konkret:
✅ Geschäftsbriefe & Mails mit Auftragsbezug: 6 Jahre
✅ Rechnungen & Buchungsbelege: 10 Jahre
✅ Und das revisionssicher – Postfach und Backup reichen NICHT.
✅ auch E - Rechnungen gehören dazu
Bei der Betriebsprüfung zählt nur eins: liefern oder schätzen lassen. Und Schätzungen werden teuer. 💸
Der Papierordner hat's ins digitale Zeitalter nicht geschafft. Deine Pflichten schon.
Die gute Nachricht: Das lässt sich automatisch im Hintergrund lösen einmal sauber aufgesetzt, läuft's.
👉 Lass uns reden, wie ich dich dabei unterstützen kann. Schreib mir "ARCHIV" – per Kommentar oder PN.
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