07/07/2015
IT Sicherheitsgesetz
Es ist schon erstaunlich: Ausgerechnet mitten während des schwersten Angriffs auf seine eigenen Computersysteme verabschiedete der Bundestag nun das IT-Sicherheitsgesetz. Das verpflichtet Unternehmen insbesondere dazu, Angriffe auf ihre IT-Systeme mitzuteilen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Eine wichtige Rolle nimmt dabei das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein.
An wen richtet sich das Gesetz?
Das geht aus dem Gesetz selbst gar nicht klar hervor. Adressaten sind Betreiber kritischer Infrastrukturen. Das ist der Fall, wenn sie Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon in den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen unterhalten. Allerdings muss deren Beeinträchtigung die Versorgung der Gesellschaft oder öffentliche Sicherheit gefährden.
Die unklare Definition sorgt für Unsicherheit und brachte der Bundesregierung Kritik ein. Diese begründet den Verzicht auf eine starre Definition damit, dass das Gesetz auf die Dynamik in diesem Bereich reagieren können müsse. Gleichzeitig verunsichert sie damit gerade die betroffenen Unternehmen. Erfülle ich mit meiner Tätigkeit bereits eine derart entscheidende Aufgabe, wie sie das Gesetz verlangt? Das BSI schätzt, dass 2000 Unternehmen dem Gesetz unterfallen. Gewissheit bringt erst eine noch zu erlassende Rechtsverordnung.
Was will das IT-Sicherheitsgesetz erreichen?
Bezwecken soll das IT-Sicherheitsgesetz ein Mindestsicherheitsniveau der IT in den kritischen Bereichen. Außerdem führt es eine Meldepflicht für dortige IT-Sicherheitsvorfälle ein. Als Kooperationspartner aber auch als Kontrollstelle soll das BSI dienen. Das spielte allerdings auch eine Rolle als Mitentwickler des Bundestrojaners, was nicht gerade eine gute Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sein dürfte.
Kritik erfahren hat auch eine im Gesetzentwurf bis zuletzt enthaltene erweiterte Vorratsdatenspeicherung. Telekommunikationsdiensteanbieter sollten Bestands- und Verkehrsdaten ihrer Teilnehmer und Nutzer nun auch dazu erheben und verwenden dürfen, um Störungen zu erkennen, einzugrenzen oder zu beseitigen, die möglicherweise zu einem unerlaubten Zugriff führen können. Diese Idee wurde fallen gelassen. Angesichts der restriktiven Vorgaben der Gerichte zur Vorratsdatenspeicherung dürfte das keine schlechte Idee gewesen sein. Das Gesetz tritt voraussichtlich noch im Sommer 2015 in Kraft. Fest steht bereits jetzt, dass es in Zukunft noch wesentlich mehr Anstrengungen in puncto IT-Sicherheit bedarf.
(GUE)
Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/bundestag-mit-sicherheitsproblem-verabschiedet-it-sicherheitsgesetz_070069.html?pid=26
Bundestag mit Sicherheitsproblem verabschiedet IT-Sicherheitsgesetz | IT-Recht