23/06/2026
Früher oder später trifft die erste E-Rechnung bei jedem B2B-Unternehmen ein. Viele hoffen auf später. Aber da man sich den Zeitpunkt nicht aussuchen kann, ist Vorbereitung angesagt. Denn E-Rechnungen sind keine herkömmlichen Dateien, sondern maschinenlesbare XML-Dateien. Prüfung und Verarbeitung erfordern eine geeignete Software (und einiges mehr).
Noch ist die Ausstellung von E-Rechnungen freiwillig. Aber ab 2027 wird sie bei einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro Pflicht – und damit auch für Unternehmen ein Thema, deren Umsatz darunter liegt. Denn die Annahme von E-Rechnungen ist schon heute Pflicht. Und wenn Lieferanten, Dienstleister etc. umstellen oder umstellen müssen, steigt die Wahrscheinlichkeit für einen elektronischen Rechnungseingang auch bei kleineren Betrieben.
Bis es soweit ist, bleibt noch viel Zeit? Leider nein! Auftragnehmer können schon heute zur E-Rechnung wechseln. Und selbst wenn sie bis zum Stichtag warten: Die Verarbeitung von ZUGFeRD- und XRechnungen ist mit viel mehr Aufwand verbunden als bei einem PDF. Wer das Problem aussitzt, gerät zum Jahresende wahrscheinlich unter Zeitdruck.
Unseren Kunden empfehlen wir deshalb einen E-Rechnungs-Check. Unser Warenwirtschaftssystem bringt alle Funktionen für den Import, Export und die Verarbeitung von E-Rechnungen mit, bis hin zur automatisierten Rechnungskontrolle. Aber wie fit die jeweilige Installation beim Kunden ist, sollte dennoch rechtzeitig geprüft werden.
Die häufigsten Fragen zur E-Rechnung, z. B. was nötig ist für die Umstellung, welche Konsequzenzen drohen, wenn man E-Rechnungen nicht annimmt oder trotz Pflicht nicht ausstellt, haben wir in unserem Blog gesammelt.
ℹ️ https://signum-warenwirtschaftssysteme.de/de/news/ausweitung-e-rechnungspflicht-2027