31/07/2026
„Ab dem 2. August muss jeder KI-Inhalt gekennzeichnet werden!“
Nein. Ganz so einfach ist es nicht.
Mit Artikel 50 des EU AI Acts greifen neue Transparenzpflichten. Aber entscheidend ist, wer KI wie einsetzt und welche Inhalte veröffentlicht werden.
Was konkret wichtig wird:
KI-Anbieter müssen generierte Texte, Bilder, Audios und Videos technisch und maschinenlesbar kennzeichnen.
Unternehmen müssen Deepfakes klar als künstlich erzeugt oder manipuliert offenlegen.
Bei KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse kann ebenfalls eine Kennzeichnung nötig sein. Aber: Wurde der Inhalt fachlich durch einen Menschen geprüft, redaktionell kontrolliert und übernimmt jemand die Verantwortung, greift eine wichtige Ausnahme.
Heißt für Unternehmen: Nicht in Panik verfallen. Prozesse prüfen.
Wir als Agentur klären auf, zeigen Risiken und dokumentieren unsere Empfehlung. Welche zulässige Lösung der Kunde wählt, entscheidet er selbst. Gesetzliche Pflichten sind allerdings keine Geschmacksfrage.
Und ja: Viele Grenzfälle werden erst durch Behördenpraxis und Gerichte wirklich scharf gestellt.
Unser pragmatischer Weg:
KI-Nutzung dokumentieren. Inhalte substanziell prüfen. Verantwortlichkeiten festlegen. Im Zweifel transparent kennzeichnen.
Wie geht ihr ab dem 2. August damit um?