15/10/2026
Bei KI-Projekten kommt irgendwann eine Frage, die ich nicht für Sie entscheiden kann.
Wohin dürfen die Daten?
Technisch ist das keine große Sache. Ein Sprachmodell läuft bei einem Anbieter, in einem Rechenzentrum, unter einem Vertrag. Es gibt Varianten in der EU, es gibt Varianten im eigenen Haus. Alle funktionieren.
Die Entscheidung ist trotzdem nicht meine. Verantwortlicher für die Verarbeitung bleibt das Unternehmen, nicht der Entwickler und nicht der Anbieter des Modells. Ich kann die Lösung so bauen, dass sie zu einer Entscheidung passt. Treffen muss sie jemand bei Ihnen.
Was ich dafür liefere, sind vier Angaben pro Anwendungsfall.
Welche Daten der Vorgang tatsächlich braucht. Meistens weniger als gedacht, und das verändert die Frage oft schon.
Wo sie verarbeitet werden, mit Anbieter, Region und Vertragslage.
Was gespeichert wird und was nicht.
Und wer im Zweifel nachvollziehen kann, was das Modell aus welcher Eingabe gemacht hat.
Mit diesen vier Angaben ist es eine Entscheidung für die Geschäftsführung. Ohne sie ist es ein Bauchgefühl. Und Bauchgefühl ist hier eine schlechte Grundlage, weil es meistens in Richtung Nichtstun zeigt.
Ich bin kein Datenschutzjurist und sage das auch so. Was ich kann, ist den Fall so beschreiben, dass Ihr Datenschutzbeauftragter oder Ihre Anwältin damit in zwanzig Minuten arbeiten kann statt in zwei Wochen.
Wenn Sie ein KI-Vorhaben prüfen und die Datenschutzfrage noch im Raum steht: Fangen Sie nicht beim Anbieter an. Fangen Sie bei der Liste der Daten an, die der Vorgang wirklich braucht. Danach ist die Anbieterfrage meistens klein.