14/10/2026
🚗 Die Pannenhilfe ist bestellt. Hast Du damit Deine Pflicht getan? Nicht unbedingt.
Genau das zeigt ein aktueller Fall vor dem AG München: Eine Autofahrerin blieb mit einem platten Reifen liegen. Ihr Wagen stand auf einem Gehweg, der ADAC-Pannendienst erschien trotz mehrerer Zusagen nicht. Erst am dritten Tag organisierte sie selbst einen anderen Abschleppdienst. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Stadt das Auto bereits entfernen lassen.
💶 Für die Anfahrt des privaten Abschleppdienstes wurden 249,99 Euro fällig. Hinzu kamen 327 Euro für das Abschleppen durch die Stadt. Der ADAC erstattete ihr jedoch nur 300 Euro.
⚠️ Das Gericht war der Ansicht, dass die Fahrerin spätestens nach dem zweiten erfolglosen Termin selbst eine Alternative hätte organisieren müssen. Ob der Automobilclub seine Pflichten verletzt hatte, musste deshalb nicht mehr entscheidend geklärt werden.
🔍 Merke: Wenn erkennbar wird, dass niemand kommt und weitere Kosten drohen, solltest Du Dich zeitnah um eine andere Lösung kümmern.