16/10/2026
Pflicht oder Option? Bei Website-Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen gibt es nur eine richtige Antwort. 🚦
Viele Behörden, Hochschulen und kommunale Einrichtungen glauben noch immer, Barrierefreiheit sei eine freiwillige Kür. Die Realität: Für öffentliche Stellen ist sie seit Jahren gesetzlich verpflichtend – geregelt über die EU-Richtlinie 2016/2102, das BGG und die BITV 2.0.
Wer jetzt noch nicht handelt, ist nicht zu früh dran, sondern bereits im Verzug.
In unserem neuen Blogartikel klären wir verständlich und ohne juristisches Kauderwelsch:
✅ Wer genau betroffen ist (es sind mehr Einrichtungen, als Sie denken)
✅ Welche Standards gelten – WCAG 2.1 AA, EN 301 549 & BITV 2.0
✅ Warum Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback-Mechanismus Pflicht sind
✅ Der 5-Schritte-Plan zur regelkonformen Website in TYPO3 & WordPress
Plus: eine kompakte Checkliste, mit der Sie in wenigen Minuten prüfen, ob Ihr digitaler Auftritt regelkonform ist.
Denn Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht – sie ist digitale Teilhabe für alle.
👉 Jetzt lesen und Klarheit gewinnen.
https://www.dmk-ebusiness.de/unternehmen/blog/artikel/website-barrierefreiheit-fuer-oeffentliche-einrichtungen-pflicht-oder-option