25/06/2015
Illegales Filesharing – müssen Eltern für ihre Kinder haften?
Müssen Eltern haften, wenn die Kinder im Internet Urheberrechtsverstöße begehen?
Die neueste Rechtssprechung sieht so aus, dass Eltern Ihre minderjährigen Kinder belehren müssen, keine Urheberrechtsverletzungen über das Internet zu begehen. Volljährige Kinder müssen nicht belehrt werden. Sollten die Eltern als Anschlussinhaber abgemahnt werden, können sie vor Gericht vortragen, die Tat selbst nicht begangen zu haben, es könnten möglicherweise die Kinder gewesen sein. Hier muss man auch nicht die Kinder verpetzen, sondern einfach nur einen anderweitigen möglichen Geschehensablauf darlegen.
Könnten die Rechteinhaber dann Schadenersatz von den Kindern verlangen?
Theoretisch Ja. Doch die Eltern haben dann ein Zeugnisverweigerungsrecht und auch die Kinder müssen nicht aussagen, so dass es den Rechteinhabern schwer fallen wird, den wahren Täter zu ermitteln.
Wie beweise ich vor Gericht, dass ich mein Kind ausreichend belehrt habe?
Dazu sollten Sie mit dem Kind einen schriftlichen Vertrag abschließen. Ein Musterexemplar zum Herunterladen finden Sie hier!
Wie ist die Rechtslage, wenn ich keine Kinder habe, aber ein Ehepartner oder Lebensgefährte im Haushalt wohnt?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass nicht nur Kinder ins Internet gelassen werden dürfen, sondern auch Lebensgefährten und Ehepartner. Falls ich abgemahnt werde, kann ich vortragen, dass ich die Tat nicht begangen habe, möglicherweise könnte der Partner für den Verstoß in Frage kommen.
Können die Rechteinhaber in diesem Fall den Lebenspartner belangen?
In der Praxis ist es noch nicht vorgekommen, dass sich die Rechteinhaber einen neuen Adressaten suchen. Aber selbst wenn dem so wäre, kann man auch hier von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Dann hat die Medienindustrie keine Chance zu beweisen, wer der wahre Täter ist.
Wie sieht es bei Wohngemeinschaften aus?
Hier war die Rechtslage lange umstritten. Inzwischen hat sich herauskristallisiert, dass es in Wohngemeinschaften ausreicht, die anderen Mitbewohner zu belehren. Als Anschlussinhaber sollte man sich das auch unterschreiben lassen. Dann ist man aus der Haftung raus.
Was ist, wenn mein Nachbar mein Wlan mitnutzt?
Für Nachbarn haben wir noch keine klare Rechtsprechung. Ich würde vorsichtig sein. Man sollte sich vom Nachbarn eine Belehrung unterzeichnen lassen, dass er keine Urheberrechtsverletzung begehen wird.
Quelle: Bericht Antenne Bayern