23/09/2026
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Die Brandmeldeanlage wurde im Frühjahr geprüft. Die Feuerlöscher im Sommer. Die Rauchabzüge stehen im Herbst an. Alles läuft, in jedem der siebzehn Objekte, verteilt über vier Dienstleister.
Dann kommt eine Anfrage der Aufsichtsbehörde. Und die Frage ist nicht, ob geprüft wurde, sondern ob Sie es innerhalb weniger Tage belegen können.
Genau dort entscheidet sich, ob Prüfpflichten nur erfüllt oder auch belegbar erfüllt sind. Der neue Beitrag ordnet, welche Anlage in welchem Intervall von wem geprüft werden muss, was das KRITIS-Dachgesetz daran verändert und was es unberührt lässt.
Wie viele Dienstleister liefern bei Ihnen Prüfprotokolle, und in wie vielen Formaten?
Welche Brandschutzanlage wann von wem geprüft werden muss, welche Nachweise Betreiber kritischer Anlagen vorhalten und was das KRITIS-Dachgesetz verlangt.