03/07/2014
VIC steht für:
wir sind unabhängig und frei!
Bei VIC-Sonnenstrom-Systemen findet das EEG-Gesetz keine Anwendung.
Das bedeutet:
keine Genehmigung vom örtlichen EVU (Netzüberprüfung) nötig
keine Einnahmen- und Überschusserklärung bei der Einkommenssteuererklärung nötig
keine extra Buchhaltungs- und Steuerberaterkosten
keine EEG-Umlage auf alle VIC-Sonnenstromanlagen, egal welcher Größe
keine Fernsteuerung mittels RSE nötig (60,30,0% Abschaltung)
keine VDE 4105 Überwachung und Steuerung der Anlage nötig
keine Begrenzung der Wechselrichterleistung auf 60% nötig
keine Umsatzbesteuerung des Eigenverbrauchs
keine Gewinnbesteuerung des Eigenverbrauchs
keine extra Zählergebühren
keine Gewerbeanmeldung nötig
VIC-Sonnenspeicher VIC 5000 NP Batteriewechselrichter mit Bypassfunktion als USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung)