30/07/2026
Mit der Riester-Reform zum 1. Januar 2027 werden keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen. Stattdessen wird das neue Altersvorsorgedepot eingeführt. Doch bedeutet das, dass bestehende Verträge jetzt gekündigt oder umgestellt werden sollten?
Die kurze Antwort: Nein.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert nach den bisherigen Förderregeln weiter. Eine automatische Kündigung oder Umwandlung findet nicht statt. Gleichzeitig bestehen verschiedene Wechseloptionen – etwa der Übertrag in ein Altersvorsorgedepot, die Beitragsfreistellung mit anschließendem Neuabschluss oder ein Wechsel der Fördersystematik.
Für eure Beratung bedeutet das:
1️⃣ Prüft zunächst, ob für eure Kundinnen und Kunden überhaupt Handlungsbedarf besteht.
2️⃣ Weist darauf hin, dass ein Wechsel Kosten verursachen kann.
3️⃣ Wer 2026 noch Riester-Zulagen sichern möchte, sollte den bisherigen Mindesteigenbeitrag nicht vorschnell verändern.
Die Reform schafft neue Möglichkeiten – sie macht einen Wechsel aber nicht automatisch sinnvoll. Für Vermittlerinnen und Vermittler wird die individuelle Analyse des bestehenden Vertrags und der persönlichen Situation der Kundinnen und Kunden wichtiger denn je.