02/02/2023
Wichtige Schutzbestimmungen am entfallen, hat schlechte Nachrichten zur kostenlosen Version von und Bund und Länder haben interessante Rabatte beim 49-Euro-Ticket beschlossen: Ab Februar 2023 kommen wieder einige auf Arbeitgeber:innen zu.
Corona-Schutzbestimmungen am Arbeitsplatz entfallen
Ab dem 2. Februar 2023 entfallen alle Schutzbestimmungen am Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass Arbeitgeber:innen u.a. keine Tests oder Home-Office mehr anbieten müssen. Natürlich steht es Ihnen aber frei, bei Bedarf wieder Schutzmaßnahmen anzuordnen.
Unternehmensrabatt bei 49-Euro-Ticket
Arbeitgeber:innen erhalten einen Rabatt von 5% auf das 49-Euro-Ticket für öffentliche Verkehrsmittel, wenn sie es mit mindestens 25 Prozent bezuschussen. Dazu müssen Sie es als Jobticket bei den Verkehrsgesellschaften beantragen. Das ist ab dem 3. April möglich. Dieser Benefit ist außerdem steuerfrei.
Microsoft stoppt kostenloses Teams
Ab dem 12. April gibt es kein kostenloses Teams mehr für Unternehmen. Sollten Sie dieses Modell nutzen, ist es ab dem Stichtag auch nicht mehr nutzbar. Es wird dafür eine kostenlose Version für Privatnutzer:innen geben, die Sie aber neu anlegen müssen. Zudem verringert sich der Speicherplatz von Microsoft-365-Apps und -Diensten ab Februar.
Das ist noch passiert:
Das Bundesarbeitsgericht hat Mitte Januar 2023 entschieden, dass Minijobber den gleichen Lohn wie Vollzeitbeschäftigte erhalten müssen. Liegt eine gleiche Qualifikation für die identische Tätigkeit vor, dürfen Sie keine geringere Stundenvergütung als Vollzeitkräfte erhalten.