06/10/2022
Arbeitszeiterfassung ist Pflicht - UND JETZT 🤔⁉️
Sie haben es sicherlich schon in den Nachrichten mitbekommen - das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Beschluss zur „Pflicht der Arbeitszeiterfassung“ kürzlich für großes Aufsehen gesorgt.
Prinzipiell hat das BAG entschieden, dass in Deutschland eine allgemeine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen besteht 📝. Dafür muss der Arbeitgeber ein entsprechendes System bereitstellen:
🧑🏻🎓 „Der Arbeitgeber ist (bei unionskonformer Auslegung) nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.“ (BAG, Pressemitteilung, September 2022).
Sie wissen nicht, was jetzt auf Sie zukommt und wie sie ein passendes Zeiterfassungssystem in Ihrer Firma integrieren können? Wir kennen uns aus und helfen Ihnen gerne weiter 💡!
Mit OM-Task haben wir das optimale Werkzeug entwickelt, um die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeitenden zuverlässig digital zu erfassen - und das alles EuGH-konform 🌈!
Durch ein geniales Ticketsystem behalten Sie außerdem den Überblick über alle vorhandenen Projekte ✔️⏳.
Optimal auch fürs Homeoffice 👩💻. Frei skalierbar für alle Unternehmensgrößen!
Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren und sich bei der Nutzung unserer OM-Task Demoversion selbst von den Vorteilen unseres digitalen Zeiterfassungssystems zu überzeugen!
Jetzt 3 Monate kostenlos testen!
Kontaktieren Sie uns hier:
WIT-CON GmbH
📍 Tannenstr. 11
56626 Andernach
☎️ +49 (0) 2632 31644 00
📧 [email protected]
🗓 Montag–Freitag
🕖 07:30–17:30 Uhr